Kein neues Problem und längst gesetzgeberisch gelöst, sollte man meinen. Schließlich gibt es seit Jahrzehnten die gespaltene Schulträgerschaft im Grundschulbereich. Die (Orts-)Gemeinde, die Schulträger blieb oder wurde, hatte ihre eigene Schule zu finanzieren – selbstverantwortlich und individuell. Der Schulträger Ortsgemeinde konnte und kann seine kommunalpolitischen Prioritäten – und Schulen haben immer eine hohe Priorität – selbst zum Ausdruck bringen.
Alle übrigen Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde wurden und werden durch eine Sonderumlage finanziert, die nur die Ortsgemeinden zu zahlen haben, die keine Grundschulen in ihrer Trägerschaft haben.
Ein einfaches, durchschaubares, für jeden nachvollziehbares System nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“.
Viel zu einfach für eine gespaltene Schulträgerschaft im Bereich der Realschule plus. Dort soll es – Referentenentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – zukünftig eine Kostenerstattung durch den Kreis geben. Sie soll nach dem durchschnittlichen Aufwand des Landkreises pro Schüler für Betrieb, Verwaltung und Unterhaltung für die kreiseigenen Realschulen plus bemessen werden. Die tatsächlichen Abschreibungen kommen hinzu.
Der Landkreis soll dann diese Kostenerstattung zusammen mit den Kosten seiner Realschulen aus der allgemeinen Kreisumlage finanzieren.
Ein schönes gleichmacherisches System. Die Schülerkosten des jeweiligen Landkreises sind das Maß aller Dinge. Ein paar Beispiele:
- armer Landkreis = niedrige Kostenerstattung.
- schlecht isolierte Schulen des Landkreises = hohe Heizkosten = hohe Kostenerstattung.
- jüngere Hausmeister und Reinigungskräfte = höhere Personalkosten = hohe Kostenerstattung.
- Aktionsplan des Landkreises für bessere Lehrmittelausstattung = in dem Jahr hohe laufende Kosten = hohe Kostenerstattung.
Der Beispiele, wie unplausibel dieses System ist, sind noch viele.
Und umgekehrt: Die Abschreibung soll nach den tatsächlichen Verhältnissen erstattet werden. Dies deshalb, weil „das immobile Vermögen des Schulträgers in aller Regel kurzfristig nicht an pauschale Erstattungsbeträge angepasst werden kann“. Das ist gut und schön, aber zu erwarten ist etwas anderes: Das Schulvermögen der Verbandsgemeinde, der verbandsfreien Gemeinde oder Stadt sowie der großen kreisangehörigen Stadt werde damit dann dauerhaft und vollständig (außer dem zuweisungsfinanzierten Vermögensteil) aus der Kreisumlage finanziert. Bei den Investitionen muss sich keiner mehr um die Finanzierung Sorgen machen oder zurückhalten. „Aus anderer Leute Leder lässt sich gut Riemen schneiden“. Oder „Abschaffung der Eigenverantwortung“.
Diese Form der Erstattung dient nur einem Ziel: der Gleichmacherei. Und jetzt auch noch im Finanzierungssystem der Schulen. Die Kreisumlagen werden immer mehr hochgetrieben und die gemeindlichen/städtischen Steuereinnahmen auf stillem Wege sozialisiert (= den Landkreisen, die schon immer eigene Steuern haben wollten, übertragen).
Interessant ist auch die Begründung für die Kostenerstattungsregelung: Es gibt keine Schulbezirke mehr und die Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet können in die Schulen der Verbandsgemeinden, Gemeinden oder Städte gehen. Deshalb sei eine Kostenerstattung des Landkreises angemessen.
Wieso eigentlich nur Schüler „aus dem Kreisgebiet“? Gibt es keine Schülerwanderung über die Kreisgrenzen hinweg?
Eine kleine Vorstellung des Wettbewerbs unter Schulen. Aus meiner – zugegebenermaßen gelegentlich überbordenden – Fantasie:
Eine Verbandsgemeinde hat eine Realschule plus mit einer Kapazität für 500 Schüler. Tatsächlich vorhanden sind nur 350 Schüler. Kostenerstattung wird geleistet für 350 Schüler. Die Kosten der ungenutzten Kapazitäten der Verbandsgemeindeschule (Anteil 150 Schüler) sind von der Verbandsgemeinde zu tragen.
Daraufhin erfindet die Verbandsgemeinde ein Abwerbesystem und wirbt dem Landkreis aus seinen Schulen 150 Schüler ab. Sie erhält dann Kostenerstattung vom Landkreis für 500 Schüler (hat also theoretisch Kostendeckung erreicht); bei Abwerbung von mehr als 150 Schülern wird es sogar zu einem Geschäft. Durch die 150 dem Kreis dann fehlenden Schüler erhöht sich (!) der Kostenerstattungsbetrag, den der Landkreis leisten muss, denn geringere Schülerzahlen bei ihm bedeuten einen höheren Kostenerstattungsbetrag je Schüler. Und die ungedeckten Kosten der ihm fehlenden Schüler hat er auch noch zu tragen.
Wir wollten Qualitätswettbewerb unter Schulen. Was werden wir bekommen? Wettbewerb, um den höchsten Kostendeckungsgrad herauszubekommen.
Und das alles nur, weil man keine Selbstverantwortung auch im finanziellen Bereich will.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 07/2008
Reimer Steenbock
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes