Alle Jahre wieder


Dieses immer wieder gerne kolportierte Szenario (natürlich den Jägern zugerechnet) treibt dann an der anderen Stelle den jeweiligen Jagdvorstehern der Jagdgenossenschaften (zumeist den Ortsbürgermeistern) und den für sie in den Verbandsgemeindeverwaltungen tätigen Sachbearbeitern den Schweiß auf die Stirn.

Stehen dann noch neue Verpachtungen an, beginnt die Diskussion darüber, ob der Wildschaden, den der Jagdpächter übernimmt, begrenzt werden soll oder gar bei sogenanntem „Energiemais“ ausgeschlossen wird, ob die überhöhten Schwarzwildbestände soweit reduziert werden können wie dies in der Landwirtschaft oder im Weinbau verlangt wird, ob Kirrungen überhaupt zugelassen werden sollen und ob es richtig ist, dass auch trächtige Sauen geschossen werden können?

Auf der anderen Seite blasen die Jäger, wie die „Rheinpfalz“ am 16.02.2009 titelte, zur „Hatz auf die Jagdsteuer“. Dort wird im Hinblick auf das immer teurer werdende Jagdvergnügen argumentiert, die Erlöse aus der Jagd seien mittlerweile so gering, dass bei Verbleiben der Jagdsteuer die Jäger sich außerstande sehen, das Wegräumen von verunfalltem Wild auf Straßen weiterhin zu übernehmen.

Hinter diesen oftmals emotional und mit Blick auf die eigene Situation vorgetragenen Problemstellungen steckt auf der gemeindlichen Ebene und bei den Jagdgenossenschaften und den für sie verwaltungsmäßig tätigen Verbandsgemeindeverwaltungen ein großes Stück Arbeit.
Denn die Gemeinden sind auf der einen Seite über ihren Waldbesitz die größten Grundstückseigner in einer Jagdgenossenschaft. Sie werden von den für sie zuständigen Forstleuten in der Regel, um Gewinn in ihrem Forstbetrieb zu machen, darauf hingewiesen, Verbiss- und Schälschäden möglichst zu vermeiden. Andererseits sind sie über ihre Ortsbürgermeister als Vorsteher der Jagdgenossenschaften daran interessiert, ihre Jagdreviere so gut wie nur irgend möglich an einen zahlungskräftigen Pächter zu bringen.

Diese Situation ist im Wesentlichen dadurch entstanden, dass die Kommunen als Eigenjagdbesitzer auf die selbstständige Nutzung ihrer Jagdbezirke zugunsten der Jagdgenossenschaften verzichtet haben. Sie haben damit zugunsten aller übrigen Grundstückseigentümer und der landwirtschaftlichen Betriebe ihre Wald- und sonstigen Flächen in die Jagdgenossenschaften eingebracht.

Den Gemeinden wird auch noch der Vorwurf gemacht, sie würden dadurch, dass die Verwaltungsgeschäfte der Jagdgenossenschaften in den Verbandsgemeindeverwaltungen geführt werden, die rechtlichen Gegebenheiten der jagdausübungsberechtigten Jagdpächter und der durch Wildschaden betroffene Landwirte nicht ausreichend in der Verwaltungsarbeit würdigen. Doch angesichts der drohenden Konsequenzen einer ständigen Konfliktsituation scheinen so langsam bei den Beteiligten die Zeichen auf Kommunikation und Vernunft gestellt.

Denn würde man eine Deckelung des Wildschadensersatzes im Jagdpachtvertrag vornehmen und würden die Wildschäden erheblich über dem begrenzten Betrag liegen, so wäre die Gemeinschaft der Jagdgenossen verpflichtet, in einem Umlageverfahren die über der Wildschadensbegrenzung liegenden Schäden zu ersetzen. Und wie will man dann einem vielleicht nicht einmal im Dorf wohnenden Grundstückseigentümer klarmachen, dass er anstelle eines Jagdertrages jetzt auch noch in der Umlage für Schäden aufzukommen hat. Und was soll eine Gemeinde, die bisher auf ihre selbstständige Nutzung des Kommunalwaldes als Jagdrevier verzichtet hat, dazu bewegen, diese Entscheidung beizubehalten. Denn Waldflächen der Gemeinde, um die es im Regelfall geht, würden mit Umlagen belastet, obgleich im Wald selbst kein Wildschadensrisiko durch Schwarzwild besteht.

Nach Gesprächen mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau scheint zumindest dort eine aus unserer Sicht erfreuliche neue gemeinsame Zielsetzung erkennbar:

  1. Es sollte möglichst auf eine Deckelung des Wildschadensersatzes in Jagdpachtverträgen verzichtet werden. Hierfür sind auch ggf. geringere Pachteinnahmen in Kauf zu nehmen.

  2. Vornehmlich sollten ortsansäßige Jagdpächter ausgewählt werden. Allgemein gilt: Eignung geht vor Höchstgebot!

  3. Sollte trotz intensiver Bemühungen und ausgeprägter Kompromissbereitschaft der Jagdgenossenschaften keine Möglichkeit gegeben sein, den Jagdbezirk zu angemessenen Bedingungen zu verpachten, sollte bewusst auf den Vertragsabschluss verzichtet werden. Eine Selbstnutzung der Jagd (Regiejagd) ist durchaus umsetzbar.

  4. Die vielerorts überhöhten Schwarzwildbestände müssen reduziert werden. Neben den Jägern sind auch die Landwirte gefordert. Sie können unterstützend tätig werden.Für die in fachlicher Hinsicht notwendige Fortbildung bezüglich der Vertragsgestaltung und der Kenntnisse in der Schadenseinschätzung und –bewertung werden der GStB und die landwirtschaftlichen Organisationen gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen bei der Kommunalakademie Rheinland-Pfalz anbieten.

  5. Der Gemeinde- und Städtebund versteht sich als Interessenvertreter der kommunalen Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften in Rheinland-Pfalz. Er veröffentlicht über „Gemeinde und Stadt“ und den BlitzReport neueste Informationen, hält Musterverträge und Mustersatzungen vor und führt Seminarveranstaltungen und Vorträge durch.

Die bisherige Entwicklung im Bereich der Jagdgenossenschaften zeigt, dass die kommunale Seite durch ihre Ortsgemeinden im waldreichsten Bundesland den übrigen Beteiligten, den Bauern und Winzern und der Jägerschaft die Möglichkeit einer vernünftigen Koexistenz trotz aller Schwierigkeiten gesichert haben.

Dies muss auch in Zukunft so bleiben und darf nicht an übertriebener Betrachtung eigener Positionen scheitern. Der Gemeinde- und Städtebund wird sich deswegen künftig verstärkt darum bemühen, die Bindung der ca. 2500 Jagdgenossenschaften an den kommunalen Bereich durch gezielte Aktivitäten zu erhalten und durch eine vernünftige Interessensvertretung zu festigen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 03/2009

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes