Deshalb sind wir zunächst dabei, unseren Mitgliedern hier die notwendige Hilfe zukommen zu lassen.
Aber trotz allem laufen auch unsere Bemühungen um eine vernünftige Abwicklung der Verwaltungsreform weiter. Der Innenminister hat angekündigt, dass von der Landesregierung bis Ende Februar eine Liste der Verbandsgemeinden und Städte vorgelegt wird, in denen Beratungsbedarf und Chancen für eine Fusion oder Kooperation gesehen wird.
In den letzten Wochen und Monaten haben sich eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen von sich aus an das Innenministerium gewandt, um sich über ihre Situation und mögliche Kooperationen oder Fusionen mit benachbarten Gemeinden und deren Voraussetzungen zu informieren.
Dieser freiwillige Schritt einer Information ist nach meiner Auffassung und der des Gemeinde- und Städtebundes der richtige Weg. Denn hinter der Ankündigung des Innenministers, dass nach Abschluss der Verwaltungsreform mindestens dreißig Verbandsgemeinden weniger in diesem Land existieren könnten, stecken handfeste Überlegungen.
Die oberste Maxime der Betrachtung muss dabei nach unserer Auffassung sein, dass durch Kooperation oder Fusion kommunale Einheiten entstehen, die über eine vertretbare Finanzausstattung verfügen. Dieser wesentliche Parameter war in den ersten Überlegungen zur Verwaltungsreform nicht enthalten. Er ist aber auf unser Drängen hin und bei Betrachtung bisheriger Fusionsüberlegungen sehr schnell von den handelnden Personen im kommunalen und ministeriellen Bereich als unabdingbare Voraussetzung mit aufgenommen worden. Dabei haben uns die Fusion Cochem / Cochem-Land und die Überlegungen des in der letzten Woche in zweiter und dritter Lesung im Landtag dazu beschlossenen Gesetzes gute Dienste erwiesen.
Der GStB hatte bereits vor vier Jahren zusammen mit der GeKom Kommunalberatungs-GmbH zu dieser möglichen Fusion ein Gutachten erarbeitet. Die in diesem Gutachten aufgezeigten Lösungsvorschläge, die damals als nicht politisch umsetzbar qualifiziert worden sind, sind heute fast vollständig in dem o. g. Gesetz wiederzufinden und auch auf mögliche anstehende Kooperationen und Fusionen anwendbar. Hinzu kommt eine Fülle von rechtlichen und organisatorischen Fragen, die wir gerne in einer Art Checkliste für unsere Mitglieder zusammen stellen wollen. Diese Checkliste könnte dann die Grundlage einer erste vertieften Beratung interessierter Kommunen sein.
Wir haben deshalb dem Innenminister den Vorschlag unterbreitet, die Beratung interessierter Kommunen unter Zuhilfenahme von Mitarbeitern des Innenministeriums und aller kommunalen Spitzenverbände gemeinsam vorzunehmen. Dies erscheint uns notwendig, weil nur so die ganze Bandbreite rechtlicher, organisatorischer und politischer Fragen einer möglichen Kooperation oder Fusion angesprochen werden können. Der Minister hat zugesagt, diesen Vorschlag zu prüfen.
Wir wollen lediglich beraten, wenn jemand von sich aus Überlegungen in dieser Richtung anstellt. Dies gehört sowohl zu den Aufgaben des Ministeriums als auch der kommunalen Spitzenverbände. Wir werden aber niemanden in diese Richtung drängen! Diese gemeinsame Beratung hätte darüber hinaus den Vorteil, dass die sehr differenzierten und höchst unterschiedlichen Problemfelder in Rheinland Pfalz zunächst den Beratenden und die möglicherweise daraus später entstehenden Lösungen allen bekannt gemacht werden könnten. Dies dürfte die Abwicklung aus meiner Sicht entscheidend mit erleichtern. Außerdem wären wir als GStB von vornherein mit in alle diesbezüglichen Überlegungen mit eingebunden. In diesem Zusammenhang könnte auch die Frage der möglichen Hauptamtlichkeit bei Gemeinden von mehr als 7500 Einwohnern mit in die Betrachtung einbezogen werden.
Transparenz und Kenntnis der Überlegungen unserer Mitglieder sowohl auf der Ortsgemeinde- als auch auf der Verbandsgemeindeebene erscheint mir auch deshalb wichtig. Wir können unsere Mitglieder in möglichen Verhandlungen bei Kenntnis der Sachlage und der Chancen finanzieller Art bei freiwilligen Lösungen wesentlich besser unterstützen.
Ich habe deshalb insbesondere beim Städtetag, aber auch beim Landkreistag, um Teilnahme an diesen Beratungen gebeten. Wir beim GStB glauben, dass dies eine Hilfestellung, und im Falle einer freiwilligen Kooperation oder Fusion, besonders zielführend sein kann. Wir müssen den Stier „Verwaltungsreform“ bei den Hörnern packen.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 02/2009
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes