Kommunal- und Verwaltungsreform – es geht weiter


Doch das Ergebnis der Kommunalwahlen hat gezeigt, dass diese politische Diskussion nur in wenigen Fällen tatsächlich beim Wähler sein Wahlverhalten beeinträchtigt hat.

Deswegen heißt die politische Devise bei der von der SPD getragenen Landesregierung und ihren örtlichen Politikern ganz klar: Die Diskussion über dieses Thema hat uns nicht geschadet! Also bleibt es auf der Agenda. Dies hat zur Konsequenz, dass dieses uns allen vorgegebene politische Ziel nun wohl mit Blick auf 2011 eine wesentliche Beschleunigung erfährt. Denn der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 15. September sowohl ein Artikelgesetz für die so genannte 64er Liste als auch eine Vorschaltnovelle für die Umsetzung der Verwaltungsreform beschlossen.

Damit werden zum einen die Zuständigkeiten für bestimmte Aufgaben im Rahmen der 64er Liste neu zugeordnet und auf der anderen Seite in den unterschiedlichsten Bereichen die Möglichkeiten für eine freiwillige Vereinbarung über Fusionen und Kooperationen ganz wesentlich verbessert. Wie man hört, umfasst dieses Gesetz die gesamte Palette von der Anpassung der Entgelte für Wasser / Abwasser über einen Zeitraum von zehn Jahren bis hin zu so genannten Experimentierklauseln und freiwilligen Vereinbarungen im Rahmen des gesamten Aufgabenspektrums.

Und wer geglaubt hat, die Frage der gesetzlichen Regelung möglicher Fusionen oder Kooperationen zum Jahre 2014 sei damit aufgehoben, sieht sich getäuscht. Im Gegenteil: Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen: Wer sich nicht bis Ende 2012 bewegt, der wird im Rahmen einer gesetzlichen Regelung ohne eigene Einflussnahme in eine neue Zuordnung eingebunden.

Gleichzeitig hat die Landesregierung unter Einbindung aller drei im Landtag vertretenen Fraktionen einen Fragenkatalog gemeinsam mit den kommunalpolitischen Vereinigungen der SPD, CDU und FDP entwickelt, der einem Gutachtergremium in Begleitung des Ablaufs der Verwaltungsreform und zur Beurteilung der bisherigen Entwicklungen und der zukünftigen Vorhaben vorgelegt wird. Für die Gesetzesfolgenabschätzung sind Prof. Ziekow, für den finanzwirtschaftlichen Bereich der Fragen Prof. Junkernheinrich und für den Organisationsbereich Prof. Hesse für diese gutachterliche Würdigung angefragt.

Mit den letzten beiden ist die Landesregierung damit auch auf Gutachtervorschläge der CDU mit eingegangen und hat für das weitere Verfahren eine gewisse Offenheit an den Tag gelegt. 

Wichtig ist dabei ebenfalls, dass alle drei Gutachter in diesem Metier als durchaus erfahren gelten, denn sie haben ihrerseits bereits in den unterschiedlichsten Ländern im Zusammenhang mit Verwaltungsreformen entsprechende Untersuchungen angestellt und Vorschläge bei der Umsetzung unterbreitet.

Wie diese gutachterlichen Untersuchungen nachher tatsächlich verstanden werden, bleibt den politischen Parteien vorbehalten. Aber: Die Landesregierung wird sich immer im Rahmen des Fortgangs der Verwaltungsreformbemühungen auf die nach ihrem politischen Verständnis vernünftigen Ergebnisse dieser Gutachten berufen können. Und angesichts der derzeitigen katastrophalen finanziellen Verhältnisse der Gemeindefinanzen wird aus dem Innenministerium die Devise ausgegeben: Die jetzigen Reformbemühungen sind erst der Anfang.

Gerade wegen dieser Entwicklung der Gemeindefinanzen halten wir es beim Gemeinde-und Städtebund für außerordentlich wichtig, dass im Rahmen aller Überlegungen der Reform die finanzielle Situation der Gemeinden wesentlich mehr in den Focus gestellt werden muss. Gerade in diesem für die kommunale Ebene besonders wichtigen Bereich müssen wir unsere Position wissenschaftlich fundiert und fachlich abgerundet aufbereiten.

Deshalb haben wir unsererseits mit einer versierten Professorenrunde Kontakt aufgenommen mit dem Ziel, bis Ende Oktober für interessierte Gemeinden die Möglichkeit schaffen zu können, einen Leitfaden und die Kennziffern zu entwickeln und in eine allgemein verbindliche, für alle nutzbare Instrumentierung zu überführen.

Darüber hinaus erscheint es uns jedoch auch besonders wichtig, die zukünftige Finanzausstattung insgesamt und die dazu notwendigen Überlegungen der Veränderung der Finanzströme zwischen Bund-Land und Land-Kommunen einschließlich der Fördersituation mit zu untersuchen.

Eine mehr als schwierige, aber dennoch notwendige Arbeit. Wir werden alles daran setzen, dies zu realisieren. Sie sehen, es geht weiter.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 09/2009

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes