Weil dies ein Thema ist, das die von der Politik besonders in Augenschein genommene „Familie“ in den Fokus der Bemühungen rückt, springen plötzlich alle auf den Zug auf. Zwar gibt es bereits Erfahrungen mit der Ausleihe in Niedersachsen oder im Saarland, wo allerdings jeweils das Land (z.B. durch Einbindung der Lehrer) deutlich stärker an der Umsetzung mitwirkt. Aber warum soll man sich denn daran orientieren – schließlich sind wir in Rheinland-Pfalz! Und hier machen wir es einfach! – Besser? Zunächst einmal wird die ganze Maschinerie in Gang gesetzt. Wenigstens wurde zur Übernahme der Kosten für den Verwaltungsaufwand des Schulträgers eine Vereinbarung über die Konnexitäts-verpflichtungen des Landes gefunden – sogar mit Revisionsklausel. So weit, so gut! Aber dann kommt die geplante Umsetzung! Und hier wird’s mehr als kompliziert!
Wurden bisher nur Gutscheine für Schüler aus einkommensschwachen Familien ausgegeben, erfolgt jetzt eine meist entgeltliche Ausleihe. Einkommensschwache Familien erhalten die ausgeliehenen Bücher aber kostenlos, ebenso Arbeitshilfen. Damit kann die bisherige Einkommensprüfung nicht entfallen.
Die Ausleihe erfolgt grundsätzlich einkommensunabhängig gegen ein vom Schulträger zu erhebendes Entgelt pro Jahr, das ein Drittel des Ladenpreises nicht übersteigen darf. Begonnen wird 2010/11 mit den Klassenstufen 5–10, dann folgen 2011/12 die Sekundarstufe II und 2012/13 die Grundschulen.
Die Abwicklung soll auf der Grundlage einer Rechtsverordnung über ein vom Land noch zu entwickelndes Internetportal erfolgen, das inklusive Schulung den Schulträgern kostenfrei bereitgestellt wird. Was aber ist mit Familien, denen das Portal nicht zugänglich ist oder die es nicht „bedienen“ können? Die müssen dann im Rathaus oder Schulsekretariat die Chance auf Inanspruchnahme erhalten. Dazu kommt für die Schulträger weiterer Verwaltungsaufwand:
- Die Feststellung der Teilnahme von Schülern und Eltern am Ausleihsystem,
- soweit erforderlich die Hilfestellung für Eltern, um die Anmeldung und Bestellung im Ausleihsystem über das Internet durchführen zu können,
- die Beschaffung, Verwaltung und Inventarisierung der Bücher,
- deren Ausleihe oder Übereignung an Eltern,
- die Abwicklung der Bezahlung der Ausleihentgelte sowie
- die Prüfung und Entscheidung über Anträge auf Befreiung vom Ausleihentgelt bei einkommensschwachen Schülerinnen und Schülern.
Auch müssen für jede Schule die notwendige Infrastruktur (Räume/Personal) und Hardware wie Rechner, Barcodescanner und -drucker gleicher landeseinheitlicher Spezifikation beschafft werden. Warum gerade die von der Schulstrukturreform (Realschule+) besonders betroffenen Klassen 5–10 die ersten Nutznießer dieses Systems sein müssen und das im nächsten Schuljahr, konnte bisher niemand erklären. Auch wenn in diesen Klassen die Schulbücher am teuersten sind, erscheint die Auswahl gerade dieser Gruppe vor dem Hintergrund der laufenden Umstrukturierungen (Einführung der Realschule Plus, Schul-fusionierungen, Schulträgerwechsel, Auslaufen von Schulen usw.) unpassend. Und warum der durch diese Zeitvorgabe so immense Druck in der Vorberatung der Aufgabenerledigung, wenn noch andere Probleme in der Umsetzung zu erkennen sind:
- Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben (ggf. europaweite Ausschreibung, Beschaffung durch die Schulen selbst, Buchpreisbindung, etc.),
- Ausgestaltung der Leihgebühren (öffentlich rechtlich – privat rechtlich),
- Sanktionen bei nicht bzw. Schlechtrückgabe der Schulbücher,
- Ausfallrisiko bei den Leihgebühren/Rechtsverbindlichkeit bei der Bestellung,
- Unwägbarkeiten bei der Erstellung des Internetportals.
Vielleicht macht diese Beschreibung dem ein oder anderen in der Landesregierung oder in den Landtagsfraktionen doch deutlich, dass es vielleicht besser wäre, noch einmal in Ruhe darüber nachzudenken, wie man das System der Ausleihe und der Kostenzuordnung einfacher machen, die Abwicklung organisatorisch in Ruhe planen und für eine vernünftige Umsetzung sorgen kann, den Verwaltungsaufwand begrenzen kann, die Lehrer nicht außen vor lassen sollte und durch gemeinsame mit Praktikern abgestimmte Lösungen nicht nur „gut gemeinte“, sondern gute Lösungen für die Ausleihe findet.
Auch wenn 2011 Landtagswahl ist, sollte eine von allen Parteien getragene, die Reihenfolge der Schularten berücksichtigende gesetzgeberische Entscheidung getroffen werden, hofft mit Dank für Ihre aktive Verbundenheit mit unserem Verband und mit den besten Wünschen für 2010.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 12/2009
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes