Die Landkreise sind in ihrer Gebietszuordnung frühestens 2014 betroffen. Die kreisfreien Städte müssen sich aus dem Spiel heraushalten. Auch große kreisangehörige Städte haben die gleiche Regel zu befolgen. Sie dürfen keine der angrenzenden Gemeinden in ihr Gebiet einverleiben. Und die Ortsgemeinden bleiben so, wie sie sind. Alle Verbands-bürgermeister und Oberbürgermeister, die sich auf der Liste nicht wiederfinden, können sich getrost zurücklehnen. An ihnen wird die Verbandsgemeindeverwaltungsreform vorübergehen!
Und diejenigen, die auf der Liste zur Kooperation aufgefordert worden sind, überlegen sich ein klein wenig, in welchen zwei, drei, vier Bereichen sie denn eine Kooperation vornehmen könnten. Und haben damit ihre Fähigkeit in diesem Bereich unter Beweis gestellt.
Ein „schönes Szenario“: Ein bisschen Wahrheit, ein bisschen Naivität, ein bisschen Ironie, aber mit Sicherheit ein Trugschluss! In der Sache sind die Dinge wie immer wesentlich komplizierter.
Die oben angesprochenen so genannten Tabu-Regeln haben bei vielen den Eindruck erweckt, als seien diese Regeln tatsächlich gesetzt. Und den Eindruck verstärkt, dass es sich bei der Reform alleine um eine Verbandsgemeindeverwaltungsreform und eine Veränderung ihrer Gebietsgrenzen handelt. Das stellt uns im Verband vor das Problem, dass wir immer wieder auf andere Passagen der Aussagen im Innenausschuss des Landtages verweisen müssen, in denen deutlich wird, dass Kompromisslösungen, die von allen freiwillig gesucht werden, sehr wohl akzeptiert werden – auch über die in den Tabu-Regeln festgelegten Grundsätze hinweg.
Wir müssen darüber hinaus ausdrücklich davor warnen, die Liste als abgeschlossen zu betrachten. Und darauf hinweisen, dass zumindest alle Verbandsgemeinden bis 12.000 Einwohnern und darüber hinaus, die bisher in der Liste nicht genannt sind, sehr wohl betroffen sein können.
Das hat uns den Vorwurf eingebracht, wir würden den Überlegungen der Landesregierung in jeder Form Vorschub leisten. Das ist nicht so. Als 2003 die FDP verlangt hat, die Verbandsgemeinden abzuschaffen, hat uns die Mehrheit der dem Verband angehörenden Mitglieder aufgefordert, uns dieses Themas anzunehmen. Wir haben durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen, dass unser System der Ehrenamtlichkeit in den Ortsgemeinden und der Hauptamtlichkeit in den Verbandsgemeinden und Verbandsgemeindeverwaltungen grundsätzlich ein finanziell und organisatorisch im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr tragfähiges System ist. Was wiederum dazu geführt hat, dass die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinden und ihre Verwaltungen in ihrer Struktur in Rheinland-Pfalz unangetastet bleiben.
Und nun ist die berühmte Liste der Betroffenen in der Welt. Und jetzt heißt es entweder „Wieso sind wir auf dieser Liste?“ und „Ihr müsst uns helfen, da wieder herunter zu kommen!“ oder „Wie können wir aus der Tatsache einer möglichen Fusion gemeinsame Lösungen mit anderen finden?“. Als Verband müssen wir versuchen, beide Positionen der Mitglieder zu verstehen und sie in ihrer Betrachtungsweise zu unterstützen. Aber eines muss deutlich gesagt werden: Die politische Entscheidung, die mit dieser Liste getroffen worden ist, liegt alleine bei Landesregierung und beim Landtag.
Wichtig für die weitere Diskussion ist deshalb, mit welchen inhaltlichen Aufgaben denn nachher die einzelnen Ebenen betraut werden. Deswegen müssen wir jetzt umgehend seitens der Landesregierung und des Parlamentes eine Entscheidung über die 64er Liste einfordern. Nur so wissen die einen, die um ihren Erhalt in der jetzigen Situation kämpfen, und die anderen, die sich Fusions- oder Kooperationsüberlegungen annähern, in welchem Aufgabenspektrum sie sich zukünftig bewegen.
Genauso dringend erscheint es mir für diejenigen, die sich in Richtung Fusion und Kooperation bewegen wollen, erforderlich, in einer Vorschaltnovelle die für alle verbindlichen Grundsatzprobleme zu klären. Darüber hinaus müssen Hinweise dahingehend erfolgen, welche offenen Fragen beispielsweise über Zweckvereinbarungen zwischen Gemeinden geregelt werden können. Es dürfte kaum möglich sein, dass Kooperationen oder Fusionen wie im Falle Cochem/Cochem-Land über eine Vielzahl von einzelgesetzlichen Regelungen gestaltet werden können. Und mich erstaunt, dass im Wesentlichen mit der Kommunalwahl im Juni und der Bundestagswahl im September über 60 Kollegen auf der Verbandsgemeindeebene neu gewählt werden, viele davon auch in den betroffenen Verbandsgemeinden, ohne dass die Landesregierung und der Landtag hier über ein Moratorium nachgedacht haben.
Und ein letztes: Es erscheint mir mehr als wichtig im Zusammenhang mit der Diskussion, bei den Fusionsüberlegungen auf eine angemessene zukünftige Finanzausstattung zu achten. Es hilft nichts, eine bisher gut ausgestattete Verbandsgemeinde mit einer anderen zu fusionieren und dabei eine unangemessene finanzielle Situation zu schaffen. Oder aber zwei bisher schon schlecht finanziell ausgestattete Verbandsgemeinden zusammenzuführen und ihre Situation zu verschlimmern.
Unser Ziel als Verband muss es deshalb sein, nicht irgendwelchen politischen Zielen in jedem Fall Vorschub zu leisten, sondern unseren Mitgliedern in der Betrachtung ihrer eigenen Situation eine offene, aber auch kritische Unterstützung zu gewährleisten, die sie selber zu einer Einschätzung ihrer Situation befähigt.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 04/2009
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes