Anfang September sind mit der Mehrheit der SPD-Landtagsfraktion sowohl das erste (Kommunal- und Verwaltungsreform) als auch das zweite (so genannte 64er Liste, auf 43 Punkte reduziert) Landesgesetz beschlossen worden. CDU und FDP haben das inzwischen bekannt gemachte Gesetz abgelehnt.
Die CDU wollte auf keinen Fall die für 2014 festgelegte Möglichkeit der „Zwangsfusion“, der FDP gingen die Vorgaben der Einwohnerzahlen (10.000 Einwohner für verbandsfreie Gemeinden, 12.000 Einwohner für Verbandsgemeinden) unter Berücksichtigung der gutachterlichen Aussagen mit 13-15.000 Einwohnern (Hesse, Junkernheinrich, Ziekow) nicht weit genug.
Damit ist die rechtliche Grundlage für die so genannte Freiwilligkeitsphase der Kommunal- und Verwaltungsreform bis Ende 2012 geschaffen. Derzeit werden einige gutachterliche Untersuchungen – das eine oder andere Gutachten ist bereits abgeschlossen – durchgeführt. Noch vor der Landtagswahl soll das Gutachten über die mögliche Neugestaltung der kommunalen Situation in den Landkreisen Bitburg-Prüm und Vulkaneifel vorgelegt werden.
Otterberg und Otterbach haben am 14.12.2010 in ihren Verbandsgemeinderäten die „Fusion“ beschlossen. Klar vorgezeichnet scheint auch die Verschmelzung von Bad Münster am Stein-Ebernburg mit Bad Kreuznach, aus rechtlichen Gründen, um dort überhaupt eine Entschuldung zu ermöglichen.
Heftige Diskussionen in unseren Gremien haben wir in Sachen „Entschuldungsfonds“ geführt. Als der erste Entwurf auf dem Tisch lag, gab es nicht wenige, die der Auffassung waren, wir könnten diesem Vorschlag nicht zustimmen. Der Knackpunkt war die zweite der drei Säulen der Finanzierung aus dem kommunalen Finanzausgleich.
In den weiteren Verhandlungen ist es uns gelungen, genau hier entscheidend nachzubessern. Wir konnten erreichen, dass im kommunalen Finanzausgleich mindestens die Masse des Jahres 2010 für die Folgejahre festgelegt wurde und auch die erwarteten Belastungen von maximal 85 Millionen bei nicht ausreichendem Anstieg der Masse mindestens 2012 und 2013 vom Land vorfinanziert wurden. Auch eine jährliche Überprüfung der Vereinbarung ist festgeschrieben. Mir persönlich war der zeitliche Druck in dieser Angelegenheit unverständlich. Meines Erachtens hätte ein besseres Zeitmanagement weitere Überlegungen – wie sie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen – unter Einbindung des Bundes angestellt werden, ermöglicht.
Besondere Bedeutung kommt den bisherigen Ergebnissen der Verhandlungen in der Gemeindefinanzkommission zu. Obwohl der Einsetzungsbeschluss keine Lastenverschiebung von Bundesmitteln an Land und Kommunen vorsah, soll genau dies bei der Grundsicherung mit ca. 4 Milliarden (bei erwarteter steigender Tendenz) geschehen. Auch die Gewerbesteuer wird den Kommunen bleiben und nicht ersetzt.
Ob das Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer kommt, ist eher zweifelhaft. Aber es ist – anders als es in Teilen der Politik propagiert wird – ein zumindest zu überprüfender Ansatz. Denn damit kann man den Bürgern deutlich machen, dass – auch zeitlich befristet – gewünschte Investitionen in einer Kommune nur durch solche Einnahmen finanziert werden können.
Manchmal gehört ein grober Keil auf einen großen Klotz. Ohne diese Gangart (die von den betroffenen Ortsbürgermeisterkollegen mitgetragen wurde) wäre es sicher nicht möglich gewesen, in Sachen Aufwandsentschädigung für Bürgermeisterkollegen im so genannten vorzeitigen Ruhestand so schnell eine Wiederherstellung der bisherigen Regelung der Nichtanrechnung zu erreichen. Alle haben mitgeholfen. Staatssekretärin Julia Klöckner hat in Berlin interveniert und bei der zuständigen Ministerin, Frau von der Leyen eine zunächst bis 2015 befristete Regelung der bisherigen rechtlichen Beurteilung erwirkt.
Die Landtagsfraktionen und die Landesregierung haben eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, mit der die bisherige Regelung dauerhaft festgeschrieben werden soll.
Eine ähnliche Gangart hatten die Jäger in Rheinland-Pfalz eingeschlagen. Sie wollten für die Kommunen als Grundeigentümer, aber auch für private Waldbesitzer und Landwirte wichtige Veränderungen im Jagdrecht verhindern. Unser Interesse war es, das Jagdrecht der Grundeigentümer gegenüber dem Jagdausübungsrecht der Jäger zu stärken. Dies ist uns trotz heftiger Angriffe und manch taktischen Schachzugs der Jäger im Wesentlichen gelungen.
Wir haben zu diesem Thema eine neue Beratungsoffensive gestartet, die sowohl den Verbandsgemeinden, die Verwaltungsgeschäfte für die Jagdgenossenschaften führen, als auch den Ortsgemeinden und ihren Ortsbürgermeistern und den Vorständen der Jagdgenossenschaften zugute kommen soll. Für diesen Zweck steht befristet ein forstlich besonders in diesem Bereich gut ausgebildeter Mitarbeiter beim GStB zur Verfügung. Wir wollen gegen ein geringes Entgelt über den Fachbeirat „Forst und Jagd“ den Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden und Jagdgenossenschaften ein Beratungs- und Zukunftsforum bieten. Ich bitte Sie ausdrücklich, diese derzeit nur in Rheinland-Pfalz angebotene Möglichkeit auch tatsächlich zu nutzen und unsere Initiative zu unterstützen.
In der Zwischenzeit dürfte allen Orts- und Verbandsbürgermeistern und den Verwaltungen zu diesem Thema von uns ein entsprechendes Angebot schriftlich unterbreitet worden sein.
Viele Klagen gab es wegen des hohen Sach-, Papier- und Personalaufwandes durch die Umstellung auf die doppische Haushaltsführung. Die Klagen waren zum Teil mehr als berechtigt.
Wir haben deshalb schon im Frühjahr diesen Jahres begonnen, in einer Arbeitsgruppe, an der das zuständige Ministerium und mehrere Kreisverwaltungen und Verbandsgemeindeverwaltungen beteiligt waren, wesentliche Verbesserungen vorzubereiten. Ein entsprechendes Infoschreiben müsste Ihnen zwischenzeitlich zugegangen sein. Eine Rückkehr zur Kameralistik – wie manchmal gefordert – scheint mir jedoch nicht denkbar.
Besonders dankbar bin ich dafür, dass es uns gelungen ist, eine neue Beitragsstruktur im Verband festzulegen. Wir haben hierüber sehr lange und ausführlich diskutiert.
Für mich war jedoch klar, dass eine solche Anpassung unumgänglich ist. Wir hatten seit 2002 einen Mitgliedsbeitrag von 60 Cent pro Einwohner (davor lange Zeit einen Betrag von 1,12 DM), bei unseren Doppelmitgliedern, zum Teil seit Beginn der 70er Jahre, freundlich formuliert „einzelfallbezogene“ Lösungen. Auch mit Blick auf die Zukunft (Kommunal- und Verwaltungsreform) war hier unbedingter Handlungsbedarf angezeigt.
Die sehr breit geführte Diskussion hat bewirkt, dass der Gemeinde- und Städtebund viele der Anregungen unserer Mitglieder in die neue Beitragsstruktur mit aufgenommen hat. Trotzdem werden wir anders als bisher jährliche Evaluierungen unserer Situation vornehmen. Ich möchte nämlich für die Kernkompetenzen unseres Verbandes eine dauerhaft gesicherte Finanzierung.
Unsere Wirtschaftsbetriebe haben sich bisher und müssen sich auch in Zukunft selbst finanzieren. Sie haben – was die Wenigsten wissen – bisher sogar Teile unserer Kernkompetenzen mit finanziert. Hier halte ich persönlich aber eine klare bilanzielle Separierung für notwendig. Das heißt nicht, dass wir Gewinne der Wirtschaftsbetriebe nicht im Einzelfall für den Verband einsetzen könnten. Zunächst aber möchte ich die wirtschaftliche Zukunft der Unternehmen in dieser schwierigen Zeit selbst gesichert sehen.
Dazu können auch Sie beitragen, indem gerade Sie auf die Produkte und Dienstleistungen unserer Unternehmen zurückgreifen. Wir würden hier gerne öfter hören, dass wir bei einem von uns durchaus gewollten Wettbewerb unsere wirklich guten Produkte und Dienstleistungen bei unseren Mitgliedern platzieren konnten.
Wir haben im letzten Jahr ca. 1800 Anfragen sehr zügig, schnell und außerordentlich sorgfältig schriftlich beantwortet (Emails und Telefonate sind hier selbstverständlich nicht mitgerechnet), viele Termine in Rheinland-Pfalz vor Ort wahrgenommen (ich habe Rheinland-Pfalz im letzten Jahr erst richtig kennen gelernt), und bis auf ganz wenige Ausnahmen positive Rückmeldungen über unsere Arbeit erhalten.
Genau in diesem Sinne möchten wir unsere Tätigkeit im Jahre 2011 fortsetzen. Wir setzen dabei auf das Vertrauen, das Sie uns entgegen bringen.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 12/2010
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes