Entschuldungsfonds – kritisch betrachtet


Dieser Fonds soll zu einem Drittel aus Landesmitteln einem Drittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsmasse) und einem Drittel von den sich beteiligenden Kommunen gespeist werden. Grundlage der Umsetzung der Entschuldung ist der am 31.12.2009 aufgelaufene Kassenkreditbetrag von 4,6 Mrd. Euro. Hiervon sollen zwei Drittel abgebaut werden. Dies sind 3,1 Mrd. Euro und mit Zinsen je nach Entwicklung bis zu 3,9 Mrd. Euro. Daraus ergibt sich für jedes Drittel ein jährlicher Anteil von ca. 85 Mio. Euro, der über 15 Jahre zur Tilgung führt.

Dabei ist zunächst der Eindruck vermittelt worden, als sei dieser Entschuldungsfonds bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden vorher abgestimmt und verhandelt worden. Das ist nicht so.

Wir haben selbstverständlich über die ersten Überlegungen zum Entschuldungsfonds auf der Arbeitsebene und später noch einmal mit Herrn Innenminister Bruch und Herrn Finanzminister Dr. Kühl gesprochen. Dabei ist von unserer Seite aber immer deutlich gemacht worden, dass wir der Drittelfinanzierung in dieser Form zunächst kritisch gegenüberstehen.

Dies hatte seine guten Gründe, denn die Drittelfinanzierung belastet durch die Einbeziehung des kommunalen Finanzausgleichs mit einem Drittel das Land und mit zwei Dritteln die gesamte kommunale Familie und vermindert durch den Vorwegabzug aus dem kommunalen Finanzausgleich trotz des Aufwuchses die kommunale Verbundmasse ab 2012 ca. 70 Mio. Euro (85 Mrd. Euro minus Aufwuchs des Stabilitätsfonds).

Nun will ich gerne konzedieren und dies auch in besonderer Weise herausstellen, dass der geplante Entschuldungsfonds im Lande Rheinland-Pfalz in seiner Größenordnung ein durchaus honoriges Angebot an die gesamte kommunale Familie ist. Aber bevor nun wieder die Legenden gestrickt werden, warum wir uns gegen den derzeit „umfangreichsten Entschuldungsfonds in den bundesrepublikanischen Ländern“ in diesem massiven Maße wenden, muss auch hier erst einmal ein Vergleich gezogen werden.

Das in Sachsen-Anhalt als Landesmittel bereitgestellte Volumen von 600 Mio. Euro (über 4 Jahre) entspricht 60 % des dortigen Bestands an Liquiditätskrediten, in Rheinland-Pfalz ist das deutlich weniger, nämlich rd. 28 % (1,3 Mrd. Euro bezogen auf 4,6 Mrd. Euro der Kassenkredite).

Wir haben deshalb in der Vereinbarung festgehalten,  dass wir erwarten, dass das Land ohne Schmälerung der derzeitigen Masse des kommunalen Finanzausgleiches die Finanzierung sicherstellt. Dies ist deshalb so formuliert, weil hierüber der Landtag befinden muss!  Dies ist nach unserer Auffassung am einfachsten zu erreichen, indem man den Verbundsatz von derzeit 21% auf 22% erhöht. In Zahlen ausgedrückt, sind dies derzeit etwa 81 Mio. Euro. Wir können uns dies aber auch durch eine Entnahme aus der Finanzausgleichsmasse vorstellen, wenn dort der in der Finanzplanung erkennbare höhere Aufwuchs dazu eingesetzt wird.

Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich die gemeinsame Haltung der kommunalen Spitzenverbände in der bisherigen Diskussion hervorheben. Warum dies? Uns wird in dieser Diskussion immer wieder die Notwendigkeit der Solidarität der kommunalen Familie aufgezeigt. Wenn man diese Solidarität einfordert, muss allerdings für alle bei dieser Solidarität etwas übrig bleiben. Und dies wäre, ohne dass die beiden anderen Verbände dafür etwas können, bei einer Vorwegentnahme ohne Änderung des Verbundsatzes oder Berücksichtigung des Aufwuchses der Finanzausgleichsmasse so nicht möglich.

Denn dabei würde gerade den Orts- und Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden, die an den derzeit mehr als 5 Mrd. Euro Kassenkrediten nur mit 787 Mio. Euro beteiligt sind, der größte Anteil der Belastung auferlegt. Denn sie trifft, ebenso wie die Landkreise, deren Kassenkredite derzeit bei etwa 1 Mrd. Euro liegen, die Reduzierung des kommunalen Finanzausgleiches zuerst. Sie verlieren bei dieser Regelung durch die Verteilung in der verbleibenden Finanzausgleichsmasse am meisten.

Und den Ortsgemeinden werden durch die Umlagen ggf. noch zum Ausgleich dieser Verluste weitere Belastungen aufgebürdet. Hinzu kommt, dass die Finanzierung in allererster Linie aus dem Bereich der kleineren Zweckzuweisungen erfolgen könnte, die  wiederum in der Regel den kleineren Städten und Gemeinden am ehesten zu Gute gekommen sind. Anders ausgedrückt: Uns trifft es besonders hart, wenn es zu einer Reduzierung der Finanzausgleichsmasse kommt. Das wissen auch die beiden Schwesterverbände, insbesondere der Landkreistag. Sie haben deshalb bisher die oben dargestellte gemeinsame Linie mit uns gehalten.

Andererseits war es uns wichtig, dass jede Ortsgemeinde, verbandsfreie Stadt und Gemeinde  und Verbandsgemeinde aus unserer Mitgliedschaft die Möglichkeit erhält, an diesem Entschuldungsprogramm teilzunehmen. Denn der eine oder andere erhält dadurch die Chance, sich wieder einigermaßen finanzwirtschaftlich flexibel verhalten zu können. Deswegen gab es auch Plädoyers dafür, die Vereinbarung ohne die von uns geforderten Verbesserungen zu unterschreiben.


Die CDU, die das Thema Entschuldungsfonds forciert gefordert hat, kann sich ebenso wie die FDP nach der aktuellen Stunde vom 9. September im Landtag zu diesem Thema eine Verbundsatzerhöhung vorstellen und sieht Chancen, dies auch im nächsten Haushalt durch entsprechende Umstrukturierungen zu finanzieren. Der Ministerpräsident hat diese Erhöhung mit Blick auf die Finanzsituation des Landes abgelehnt. Gemeinsame Gespräche aller relevanten Parteien (SPD, CDU, FDP, Grünen und den Freien Wählergruppen) in Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Spitzenverbänden haben auf Einladung der CDU stattgefunden. Die Argumente sind ausgetauscht, die Möglichkeiten erläutert.

Wir sind in einer schwierigen Lage!

Wir müssen unseren Mitgliedern die Chance zur Einbindung in diesen Entschuldungsfonds eröffnen, aber gleichzeitig der Landesregierung wenigstens eine Deckungsverpflichtung für die nächsten Jahre aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse abverlangen und mögliche Änderungen des Finanzausgleichs dabei auch noch im Auge behalten.

Da müssen sich alle bewegen. Hoffentlich!!!


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 09/2010

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes