Hartnäckigkeit zahlt sich aus!


Umso erfreulicher ist es, davon zu berichten, dass es entgegen dem Einsetzungsbeschluss im Bundestag sehr wohl zu einer Lastenverschiebung im Sozialbereich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden kommen wird, die Diskussion um die Gewerbesteuer zu unseren Gunsten verlaufen wird und sogar darüber nachgedacht wird, in einem geringeren Maße ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer vorzusehen, ohne an der bisherigen Pauschalierung von 15% zu rütteln.

Dies ist ganz klar der eindeutigen Haltung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, aber auch der anderen kommunalen Spitzenverbände und der Unterstützung der Landesregierung in den Verhandlungen um die Beibehaltung der Gewerbesteuer geschuldet.

  1. Es ist ein größerer Erfolg für die Kommunen, dass die Gewerbesteuer erhalten und nicht geschwächt wird. Das gibt den Städten und Gemeinden Planungssicherheit. Diese Entscheidung erhält das wichtige Band zwischen Wirtschaft und Kommune. Die positive Entwicklung der Gewerbesteuer zeigt zudem, dass es richtig war, an ihr festzuhalten.
  2. Die Bereitschaft des Bundes, die Kosten der so genannten Grundsicherung im Alter (zur Zeit 3,7 Milliarden Euro pro Jahr) vollständig zu übernehmen und die Kommunen damit zu entlasten, nützt allen Städten, Gemeinden und Kreisen. Denn die Grundsicherung wird überall mit steigender Tendenz zur finanziellen Belastung. Wir müssen jetzt darum kämpfen, sicherzustellen, dass diese Entlastungswirkungen bereits 2011 einsetzen.
  3. Bei den Unterkunftskosten und den Aufwendungen für die Eingliederungshilfe für Behinderte (zuletzt zusammen über 20 Milliarden Euro pro Jahr) müssen wir weitere Entlastungen durch den Bund erhalten. Denn nach wie vor sind die Kommunen unterfinanziert.
  4. Ein Ersatz des bisherigen gemeindlichen Einkommensteueranteils durch hebesatzbewehrte kommunale Zuschlagsrechte bei der Einkommensteuer ist für den Gemeinde- und Städtebund und für den Deutschen Städte- und Gemeindebund nicht akzeptabel. Ob der Vorschlag des Finanzministers, die kommunale Selbstverwaltung durch ein zusätzliches Zuschlagsrecht bei der Einkommensteuer zu stärken, tatsächlich umsetzungsfähig ist und hierdurch nicht weitere Verwaltungskosten in ungeahntem Ausmaß entstehen, werden wir prüfen. Wir betonen allerdings noch einmal, dass die Gemeinden und Städte wie bisher 15% der Einkommensteuer als pauschale Leistung erhalten. Denn mit diesem Geld erfüllen sie im Wesentlichen staatliche Aufgaben, die ihnen von Bund und Ländern auferlegt worden sind.

Auch im Falle der Anrechnung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister als Hinzuverdienst auf die Rente waren wir letztlich zugunsten der Kollegen erfolgreich.


Bereits vor 1 ½ Jahren hatten wir versucht, die Rentenversicherer davon zu überzeugen, dass eine Anrechnung der Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst auf die Rente bei Bürgermeisterkollegen im vorzeitigen Ruhestand ein mehr als schwerer Schlag für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz wäre. Die Absichten der Rentenversicherer gingen jedoch noch weiter. Sie wollten dem Grunde nach den gesamten Hinzuverdienst der Ehrenamtlichen in diesem Bereich als Hinzuverdienst anrechnen.

Die schnelle Reaktion auf den ersten Fall der Anrechnung in Albisheim hat mit dazu beigetragen, dass auf Intervention der Staatssekretärin Julia Klöckner im Verbraucherministerium bei Sozialministerin Von der Leyen relativ schnell von dort die Entscheidung getroffen worden ist, dass bis 2015 die alte Regelung der Nichtanrechnung weiter gilt. Gleichzeitig hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative gestartet, mit der versucht werden soll, auf gesetzlicher Ebene endgültig eine solche Anrechenbarkeit zu unterbinden.

Mittlerweile sind offensichtlich Überlegungen in Berlin im Gange, diese Forderung in einem Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen und damit abschließend für alle Ehrenamtlichen einen Hinzuverdienst als nicht rentenschädlich festzulegen.

Wir haben uns bei allen Fraktionen im Landtag, bei der Landesregierung, aber auch bei den Verantwortlichen in Berlin für diese schnelle Hilfe zugunsten der Kollegen zu bedanken. Wir bleiben aber in der Frage der endgültigen Regelung am Ball und hoffen, dass das angeregte Gesetzgebungsverfahren hier abschließend und dauerhaft Regelungen trifft, die die Ehrenamtlichen bei ihrer Arbeit nicht schädigen, sondern unterstützen.

Ich will hier nochmal ausdrücklich auch ein Dankeschön für die schnelle Unterstützung an alle Büroleiterinnen und Büroleiter der Verbandsgemeinden weitergeben, die uns über die in ihrem jeweiligen Bereich Betroffenen informiert haben. Gleichzeitig gilt das Dankeschön all denjenigen Betroffenen, die in dieser Frage durch ihre Haltung auch auf der Mitgliederversammlung in Trier der Politik deutlich gemacht haben, dass sie gerne an ihrem Ehrenamt festhalten würden, sich aber solcher Eingriffe gemeinsam erwehren werden.
Für mich zeigt das: Die kommunale Familie ist solidarisch.

In diesem Sinne ein friedliches Weihnachtsfest und ein gutes, erfolgreiches und angenehmes Jahr 2011, in dem wir weiterhin für unsere kommunalen Belange und Interessen deutlich und öffentlich eintreten werden.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2010

Winfried Manns
Geschäftsführendes  Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes