Die Diskussion um die kommunale Finanzsituation ist mittlerweile auch in Rheinland-Pfalz angekommen. Der Vorstand des Gemeinde- und Städtebundes, die Bezirksvorstände und die Konferenz der Kreisgruppenvorsitzenden haben mit großer Einmütigkeit beschlossen, den Gemeinden eine Resolution mit dem Titel „Rettungsschirm für die Kommunen“ zum Beschluss in den Räten vorzulegen.
Diese Resolution richtet sich klar und deutlich an Land und Bund als Hauptverursacher der derzeitigen schwierigen Finanzlage. Wir möchten erreichen, dass das Land in seiner verfassungsrechtlichen Funktion als Vertreter der Kommunen auch gegenüber dem Bund deutlich macht, dass der Bund beim Erlass von Gesetzen verpflichtet ist, die kommunale Finanzsituation ausdrücklich zu beachten, und keine weiteren Gesetzesvorhaben beschließt, die letztendlich Kosten der Kommunen gehen. Wir müssen verdeutlichen, dass insbesondere im Bereich der Sozialleistungen und der Familienpolitik das bisherige „Kostentreiben“ ein Ende haben muss.
Auf der anderen Seite ist ebenso klar, dass der Finanzausgleich in Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren in so vielen Bereichen mit „Landesausgaben“ belastet worden ist, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen darunter leidet.
Wegen dieser aus Sicht aller Parteien und Gruppierungen nicht weiter hinnehmbaren Entwicklung haben der Landesvorstand, der Landesausschussund die Konferenz der Kreisgruppenvorsitzenden diese Resolution ausdrücklich gebilligt. Ich lade Sie herzlich ein, in den Gemeinde- und Stadträten diese Resolution zu beschließen. Natürlich kann man einwenden „Warum erst jetzt? Was bringt das – das Kind liegt schon im Brunnen!“ – Nur: Dann bleibt es im Brunnen. Wir haben Verantwortung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern, und diese müssen wir wahrnehmen!
Wir werden gerne unabhängig vom Versand an Bundes- oder Landtagsabgeordnete die verabschiedeten Resolutionen sammeln und einen geeigneten Zeitpunkt für die Übergabe mit entsprechender öffentlichkeitswirksamer Darstellung des Problems finden. Deswegen meine Bitte: Seien Sie alle solidarisch, ob es Ihnen ausnahmsweise in den Haushalten gut geht oder nicht, und unterstützen Sie diese Aktion gegenüber Bund und Land für eine angemessene Finanzausstattung der kommunalen Ebene.
Durch die Proteste der kommunalen Spitzenverbände initiiert hat die Bundesregierung eine Kommission zur Sicherung der kommunalen Finanzen eingesetzt.
Die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Länder als Vertreter der Kommunen, sind in dieser Kommission vertreten. Wir benötigen deshalb für die Spitzenverbände und den Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz als Vertreter der rheinland-pfälzischen Kommunen in dieser Kommission ausdrücklich die Unterstützung der kommunalen Ebene. Hierfür ist die verabschiedete Resolution ein gutes Instrument.
Schon jetzt ist zu erkennen, dass die Landesregierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs versuchen wird, die dort möglichen Stellschrauben zu verändern. Derzeit wird darüber geredet, den Durchschnittswert der Grundsteuern A und B ebenso anzuheben wie die Hebesätze der Gewerbesteuer. Ebenso denkt das Land darüber nach, im Bereich der Schlüsselzuweisungen Veränderungen vorzunehmen, und entsprechend unserer langjährigen Forderungen die allgemeinen Zuweisungen auf den Stand 70% zu bringen.
In einem Gutachten soll darüber hinaus geklärt werden, ob die derzeitigen Zuordnungen des kommunalen Finanzausgleichs noch den kommunalen Problemlagen entsprechen.
Dem werden wir nur sachgerecht begegnen können, wenn wir auch im Rahmen unserer Organisation Veränderungen vornehmen und ausdrücklich in Vorbereitung dieser Veränderungen unsere Aufgabenzuordnung in der Geschäftsstelle ändern. Dies wird ab Ende April geschehen.
Dabei haben wir ein anderes Problem nicht aus den Augen verloren: die Einführung der kommunalen Doppik und die damit verbundenen Praxisprobleme.
Wir werden hierfür ein Portal einrichten, in dem unsere Mitglieder und ihre Verwaltungen Anwendungsfragen platzieren können. Über dieses Portal wird sichergestellt, dass diese Fragen innerhalb eines Tages beantwortet werden. Hierzu wird in diesem Bereich ein Mitarbeiter-Pool gebildet. Sollte es nicht gelingen, diese Fragen innerhalb dieses Zeitraums zu beantworten, werden wir von unserer Seite aus auf Externe zurückgreifen. Dieser Service der Geschäftsstelle ist kostenlos.
Ich denke, dass wir mit diesen Maßnahmen angemessen auf die Anforderungen auf den unterschiedlichsten Ebenen reagieren können. Ich hoffe, Sie erkennen: Wir versuchen auch an dieser Stelle so effektiv wie möglich unsere Kräfte einzusetzen.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 01/2010
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes