Alles dreht sich um die Finanzen


Die Landesregierung hat in ihrem aktuellen Haushaltsentwurf festgelegt, dass die zu erwartenden Steuermehreinnahmen dazu verwendet werden sollen, das sog. Verstetigungsdarlehen nicht zu tilgen, sondern bis Ende 2013 eine Rücklage in Höhe von über 300 Mio. aufzubauen, die im Ergebnis dem Landeshaushalt zugutekommt; so sehe es der Stabilisierungs-Fonds nun einmal vor. Ob dies allerdings in Zeiten mehr als klammer kommunaler Kassen richtig ist, kann bezweifelt werden. Es gibt aber auch Auguren, die die Devise ausgeben, diese angesammelten Beträge würden uns nachher noch einmal gut tun, wenn die Situation auf der Ebene der kommunalen Finanzausstattung noch viel schlechter sei als heute.

Eines jedenfalls ist klar: Beide Maßnahmen – Steuersenkungen und Rücklagenbildung - schränken den Spielraum der Kommunen im finanziellen Bereich weiter ein.
Und auch an anderer Stelle, an den Rändern, wird an der Finanzausgleichsmasse etwas weggenommen.

Mir ist klar, dass auch das Land in diesen schwierigen Zeiten versucht, alle nur denkbaren Möglichkeiten zur Konsolidierung seines Haushaltes zu realisieren. Allerdings kann es sich dabei aus meiner Sicht nur in dem Rahmen bewegen, der ihm durch die Verfassung aufgezeigt ist. Danach ist das Land verpflichtet, für eine angemessene kommunale Finanzausstattung Sorge zu tragen. Auch das ist Teil der jeweiligen Betrachtung des Landeshaushalts. Im Bundesvergleich ist Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren auf der kommunalen Ebene zu einem Spitzenreiter in der Verschuldung geworden. Zu den 10 am höchsten verschuldeten Städten (pro Kopf – Gesamtschulden) sowohl im Kommunalkassenkredit- als auch im investiven Bereich gehören 4 Städte aus Rheinland-Pfalz, die die Positionen 1, 2, 4 und 7 einnehmen.

Unter den 25 am höchsten mit Kassenkrediten verschuldeten kommunalen Gebietskörperschaften sind 10 aus unserem Bundesland. Der wesentliche negative Umschwung der Verschuldung ist dabei bei einer zeitlichen Betrachtung in den letzten 10 Jahren entstanden. Während beispielsweise die Länder im Osten ihren Kommunen in diesen 10 Jahren mit dazu verholfen haben, ihre Verschuldungssituation abzubauen, haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz in einem rasanten Tempo Schulden zugelegt. Dies kann nicht alleine daran liegen, dass in Rheinland-Pfalz eine wirtschaftliche Entwicklung eingetreten ist, die das in besonderer Weise bewirkt. Denn an dieser Stelle hat Rheinland-Pfalz wesentlich bessere Arbeitslosenzahlen als die Länder im Osten.

Auch die der letzten 10 Jahre gibt dafür keine ausreichende Erklärung. Richtig ist aber, dass die kommunale Finanzausstattung und insbesondere der kommunale Finanzausgleich in den letzten Jahren immer wieder mit konsumtiven Ausgaben belastet worden ist, die in anderen Ländern alleine über den Landeshaushalt abgewickelt worden sind. Einer der dicksten Brocken dabei sind die Personalkosten für Kindergärten. Zuerst einmal: Ich erkenne an, dass das Land bei den derzeitigen Haushaltsberatungen am Verbundsatz nicht gerüttelt hat.

Allerdings gibt es drei Felder, wo wir quasi um jeden Zentimeter unserer Positionen ringen müssen:
Das erste Feld ist der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz. In dem dort zur Entscheidung anstehenden Verfahren des Landkreises Neuwied gegen das Land hat der Gutachter des Landes den kommunalen Finanzausgleich als Restfinanzierungsgröße bezeichnet und aus seiner Sicht die Umlagen als das eigentliche Finanzierungssystem der kommunalen Ebene dargestellt. Diese Position hat sich das Land zu Eigen gemacht. Wir werden dem selbstverständlich mit der notwendigen wissenschaftlichen Unterstützung im Verfahren widersprechen.

Das zweite Feld ist das Gutachten zur vorgesehenen großen Reform des kommunalen Finanzausgleichs, mit dem das Land das IFO-Institut in München beauftragt hat. Schon in der ersten Diskussion zur Berücksichtigung der Ansätze im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs haben sich dabei divergierende unterschiedliche Betrachtungen zwischen den Gutachtern und den kommunalen Spitzenverbänden ergeben, die wir im Rahmen der uns zugestandenen Begleitung dieses Gutachtens ausräumen müssen.

Das dritte Feld betrifft die so genannte Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“. Sie hat sich gerade konstituiert und soll unter Berücksichtigung der im April anstehenden Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und der Ergebnisse des Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich Lösungen für die Zukunft vorschlagen. Da wird auch angesichts der von den Landtagsfraktionen vorgeschlagenen Gutachter, die zu diesem Thema sehr divergierende Meinungen haben werden, noch so manche Schlacht zu schlagen sein.

Auch in diesem spannenden Aufgabenfeld des Verbandes stehen damit wichtige Entscheidungen in der nächsten Zeit an.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 11/2011

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes