Die Umsetzung des Entschuldungsfonds steht an


Dabei gab es zunächst zwei wesentliche grundsätzliche Entscheidungen, die für die Mitglieder des Gemeinde- und Städtebundes wichtig sein werden:

  1. Die bisherigen Ermittlungen der Kassenkredite der einzelnen Ortsgemeinden durch das Finanzministerium hatten nicht berücksichtigt, dass ein erhebliches Volumen an Liquiditätskrediten bei den Ortsgemeinden besteht, die in der Einheitsklasse nicht in Erscheinung treten. Sie waren insoweit auch nicht in dem bisher im Raum stehenden Betrag von 4,6 Mrd. Euro zum Stichtag 31.12.2009 enthalten. Es bestand jedoch uneingeschränktes Einvernehmen unter den Beteiligten, dass dieses Volumen selbstverständlich mit in den Entschuldungsfonds aufgenommen wird. Das Finanzministerium wird daher in Abstimmung mit dem Innenministerium diese Beträge, die derzeit auf ca. 400 Mio Euro geschätzt werden, im Detail und für jede Gemeinde einzeln zu ermitteln.
  2. Mit Blick auf den sowieso schon beachtlichen Verwaltungsaufwand in dieser Angelegenheit haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass aufgrund vielfältiger Abgrenzungs- und Herleitungsschwierigkeiten vollständig auf jegliche Absetzungen und Hinzurechnungen verzichtet werden soll.

Auch die Teilnahmebedingungen sind noch einmal abschließend besprochen und geklärt worden:

  1. Entgegen der ursprünglichen Annahme wird es die Möglichkeit einer anteiligen Teilnahme nicht geben. Das heißt: Jede Kommune kann nur mit ihrem gesamten Kontingent von zwei Dritteln ihres Bestandes an Kassenkrediten Ende 2009 teilnehmen oder gar nicht.
  2. Zeichnet sich während des Jahres ab, dass der vereinbarte Konsolidierungsbeitrag nicht erbracht werden kann, ist es möglich, im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht Änderungen dahingehend zu vereinbaren, dass der insoweit fehlende Konsolidierungsbeitrag anderweitig erbracht wird oder erst im nächsten Jahr nachgeholt wird. Wichtig für uns war dabei die Klarstellung, dass die Kommune selbst die Entscheidung trifft, ob eine solche Vertragsänderung als Geschäft der laufenden Verwaltung anzusehen ist oder ob hierfür mit Blick auf die jeweilige Haushaltssituation ein Ratsbeschluss erforderlich erscheint.
  3. Es wird den teilnehmenden Kommunen ermöglicht, im „Härtefall“ die Teilnahme auszusetzen; bei Wiederaufnahme der Teilnahme sind die im Zeitraum der Aussetzung angefallenen Konsolidierungsbeiträge dann nach Wiederaufnahme selbstverständlich nachzuholen.
  4. Auf unseren Vorschlag wird eine Revisionsklausel aufgenommen, die es möglich macht, je nach Erfahrungen in den ersten drei Jahren eine Anpassung der einzelnen Verfahrensregelungen vorzunehmen.

Zur Klarstellung für alle Beteiligten ist noch einmal deutlich gemacht worden, dass

  • die mit dem Entschuldungsfonds verbundenen neuen und schärferen Anforderungen an die Haushaltskonsolidierung für alle Kommunen gelten, ganz gleich, ob sie am Entschuldungsfonds teilnehmen oder nicht;
  • mit Blick auf die kommunalpolitischen Entscheidungen vor Ort und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der kommunalen Selbstverwaltung die Gemeinden selbst entscheiden, welches Paket an Konsolidierungsmaßnahmen sie im Einzelfall zur Erreichung der notwendigen Konsolidierungsbeiträge, also ein Drittel, schnüren. Die Aufsichtsbehörden sind dabei nicht berechtigt, von sich aus bestimmte oder konkrete Einzelmaßnahmen zu fordern. Daraus kann gefolgert werden, dass die freiwilligen Leistungen einer Gemeinde im Rahmen der Konsolidierung zwar in dieses Paket einbezogen werden können, es aber auf keinen Fall müssen, und diese Leistungen der Gemeinde auch in Zukunft uneingeschränkt entschieden werden.

Die Kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam darauf gedrängt, dass die Konsolidierungsbeiträge, die bereits im Jahr 2010 bzw. vor dem 22.09.2010, dem Datum der Rahmenvereinbarung, erbracht waren oder eingeleitet waren, auch für den kommunalen Entschuldungsfonds angerechnet werden können. Dieser Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände wird der Entscheidung des Ministerrates überlassen, hierüber ist bisher aufgrund der Koalitionsverhandlungen noch nicht entschieden.

Die aktuelle regionalisierte Steuerschätzung vom Mai 2011 für die Steuereinnahmen der Kommunen von 2011 bis 2015 weist für das Jahr 2011 Steuermehreinnahmen von ca. 120 Mio. Euro für den kommunalen Bereich aus. Diese Einnahmesituation steigert sich für die Jahre 2012, 2013 und 2014 auf einen Betrag zwischen weiteren 360-390 Mio Euro. Diese Mehreinnahmen werden sicherlich im Rahmen des Stabilitätsfonds zunächst einmal dazu genutzt werden, die vorhandenen Kredite der kommunalen Ebene zu tilgen.

Diese Mehreinnahmen schaffen aber auch spätestens ab dem Jahr 2012 eine Einnahmesituation, die es ermöglicht, daraus auch die Maßnahmen des Entschuldungsfonds für die einzelnen Gemeinden zu finanzieren. Ich bitte deshalb alle Kollegen, auch und gerade aus der Ortsgemeindeebene, sich diesem Thema zu widmen, weil es mir gerade auf der Ebene der Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden noch am ehesten möglich scheint, den notwendigen Eigenanteil von einem Drittel aus dem eigenen Haushalt mitzufinanzieren.

Wir stehen von Seiten des GStB für die weitere Beratung gerne zur Verfügung und haben für die Zeit nach der Sommerpause durch zwei entsprechende regionale Veranstaltungen des Innenministeriums zu diesem Thema noch einmal die Möglichkeit geschaffen, sich auf die Teilnahme am Entschuldungsfonds vorzubereiten.

Wir wissen, dass dies im Einzelfall nur ein Beitrag zur Entschuldung der Kommunen ist, und nichts an der grundsätzlich nicht ausreichenden Finanzausstattung der kommunalen Ebene ändert. Aber auch an dem Thema der Finanzausstattung werden wir weiter dranbleiben, um die über den Entschuldungsfonds eingeleiteten Verbesserungen der kommunalen Haushalte in Zukunft weiter zu unterstützen.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 05/2011

Winfried Manns
Geschäftsführendes  Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes