Die nächsten Schritte werden das Gutachten des Ifo-Instituts zum kommunalen Finanzausgleich und die Beratungen der Enquete-Kommission „Kommunale Finanzen“ sein.
Erinnern Sie sich noch an die berühmteste Aussage von Norbert Blüm: „Die Rente ist sicher!“? Im Jahre 1986, als Norbert Blüm diesen Slogan auf dem Bonner Marktplatz mit einem von 15.000 Plakaten mit Plakatierbesen und Kittel vor der Litfaßsäule stehend marketingwirksam auf den Weg brachte, war eigentlich klar, dass diese Aussage so nicht getroffen werden konnte. Denn durch die Dynamisierung der Renten war dieses Sozialwerk längst löchrig wie ein Schweizer Käse.
Damit hing die Erfüllung des Versprechens der sicheren Rente und die gesamte Bezahlung der sozialen Sicherungssysteme vom künftigen Wirtschaftswachstum und einer nicht absehbaren Bevölkerungsentwicklung ab, also Voraussetzungen, deren Eintreffen völlig ungewiss war.
Norbert Blüm hat sich zwar dann auf den Weg gemacht, um die Löcher zu stopfen. Er hat 1992 die Ermittlung der Rente vom Brutto- auf den Nettolohn umgestellt, die Krankenversicherung der Rentner reformiert, die angerechneten Ausbildungszeiten begrenzt und den demografischen Faktor, also die Berücksichtigung der Jahrgangsstärken, eingeführt, um die Rentenerhöhungen zu dämpfen.
Dies hat jedoch nicht ausgereicht, die alte Balance – nur was eingezahlt ist, wird ausgezahlt - wieder zu erreichen. Nur durch immer größer werdende Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt kann seither dieses Umlagesystem aufrecht erhalten werden.
Warum habe ich Ihnen diesen kleinen Abriss über die Renten erzählt?
Weil wir gebetsmühlenartig seit Jahren insbesondere von der Landesregierung hören, dass die Finanzausstattung der Kommunen in Rheinland-Pfalz ausreichend ist. Und das, obwohl alle seit Jahr und Tag wissen, dass diese Aussage in der Form keineswegs getroffen werden kann.
Denn der Bund hat seit Jahrzehnten durch den Ausbau der Leistungsgesetze die kommunale Ebene immer weiter mit der Bezahlung staatlicher Leistungen befrachtet. Das Land hat seit 1992 den kommunalen Finanzausgleich der in erster Linie investiven Erfordernissen der Kommunen dienen sollte, immer mehr mit konsumtiven Ausgaben, die eigentlich vom Land zu tragen wären, belastet. Der Stabi-Fonds war nur der Versuch, den Kommunen eine gewisse Grundausstattung der kommunalen Finanzausstattung zu sichern, ohne dass dabei auf die sonstigen Voraussetzungen und Bedingungen einer weiter steigenden finanziellen Belastung geachtet worden ist.
Wenn das Land jetzt im Zusammenhang mit dem Verfassungsgerichtsverfahren vorträgt, der kommunale Finanzausgleich sei nur noch eine Restfinanzierungsgröße und die eigentliche Finanzierung müsse über die Umlagen erfolgen, und der Bund weiterhin den Anstieg der Sozialleistungen ohne Erhöhung der Transferleistungen oder Übernahme der Kosten auf die Kommunen abwälzt, dann heißt das: Die Kommunen werden von Jahr zu Jahr weiterhin Schulden aufbauen müssen, um den ihnen zugewiesenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.
Und deswegen kommt der Entscheidung des Verfassungsgerichtes Anfang 2012 eine herausragende Bedeutung zu. Auch das Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich und die Enquête-Kommission Kommunale Finanzen haben die Aufgabe, nicht nur innerhalb des Systems ein Paar Stellschrauben neu zu justieren, sondern über das System hinauszudenken und neue Lösungen zu entwickeln. Denn von diesen Entscheidungen hängt es ab, ob wir innerhalb der nächsten zehn Jahre auf der kommunalen Ebene überhaupt überleben, den jetzt schon riesigen Schuldenberg stoppen und langfristig abbauen können.
Mir ist klar, dass dies nicht ohne unsere eigene Mitwirkung und das Bemühen geht, auf unserer Ebene die Dinge neu und effizienter zu gestalten.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für das Ende dieses Jahres natürlich ein paar besinnliche und friedliche Weihnachtstage und Ihnen allen ein gutes Jahr 2012.
Ihr Winfried Manns
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 12/2011
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes