Kleinigkeiten?


Wir wollen durch ein Beratungsangebot vor Ort sicherstellen, die ca. 2.500 Jagdgenossenschaften in Rheinland-Pfalz mit den durch das neue Landesjagdgesetz geänderten Bedingungen vertraut zu machen und die Vorsitzenden der Jagdgenossenschaften über ihre neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu unterrichten. In vielen Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind zu diesem Thema bereits Veranstaltungen geplant.

 Wir wollen damit ebenfalls versuchen, die in vielen Verbandsgemeinden angesiedelte Verwaltungsarbeit für die Jagdgenossenschaften zu unterstützen und zu optimieren. Unser besonderes Augenmerk haben wir dabei auf die jetzt zwischen den Jagdgenossenschaften und den Pächtern zu treffenden Abschussvereinbarungen und die sich daraus ergebenden Folgen insbesondere des Wildschadens, aber auch der sonstigen Fragen des Jagdwesens gerichtet. Wir wissen, dass dies eine Aufgabe ist, die wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort angehen müssen. Wir stehen für Veranstaltungen und entsprechende Beratung bei Ihnen gerne zur Verfügung.

 Zwei völlig unterschiedliche Themenbereiche bestimmen derzeit die Diskussion bei Kindertageseinrichtungen. Zum einen ist plötzlich vor Weihnachten das Thema GEMA-Gebühren für diese Einrichtungen in der Presse aufgeschlagen. Bevor hier jedoch entscheidend Porzellan zerschlagen wird und bei diesem sicherlich sehr emotionalen Thema die Wogen so hoch gehen, dass das gegenwärtige Hochwasser bei Weitem übertroffen wird, möchte ich klarstellen, dass zwischen dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und der GEMA bereits Gespräche geführt werden. Nach meinem bisherigen Kenntnisstand hat die kommunale Seite Lösungen vorgeschlagen, die den Verwaltungsaufwand verringern und den Abschluss von Lizenzverträgen attraktiver machen. Auch das zuständige Landesministerium hat sich mit einem Lösungsvorschlag eingeschaltet. Wir sollten diese Verhandlungen weiter kritisch begleiten. Ich denke, sie werden zu einem angemessenen Ergebnis führen.

 Der zweite, für die Kommunen sehr bedeutsame Bereich ist die Frage, ob nach dem Urteil des Verfassungsgerichts in Nordrhein-Westfalen die in den Jahren 2006 und 2008 getroffenen Vereinbarungen der Spitzenverbände mit dem Land ausreicht und ob, und wenn ja, in welcher Form hier Ergänzungen vorzunehmen sind. Hier geht es meines Erachtens um sehr viel Geld und die Frage, wie die Aufwendungen der Kommunen ausreichend im Rahmen der vereinbarten Erstattungen und ggf. durch neue Regelungen ausgeglichen werden können. Nur eines ist klar: Das nordrhein-westfälische Urteil lässt sich deswegen, weil dort die Aufgabenübertragung zum allerersten Mal qua Gesetz auf die kommunale Ebene vorgenommen worden ist, in dieser Form nicht auf Rheinland-Pfalz übertragen. Aber wir bleiben in dieser Angelegenheit in Absprache mit den anderen Spitzenverbänden am Ball.

 Eine weitere erfreuliche Nachricht kommt aus dem Bundesrat. Der Bundesrat hat dem Entschließungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz, die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister im vorzeitigen Ruhestand nicht auf die Rente anzurechnen, zugestimmt. Damit ist klar, dass es hierüber auf der Ebene des Bundes zu einer Diskussion darüber kommen muss, ob die fünfjährige Aussetzung der Anrechnung auf dem gesetzlichen Wege entsprechend dem Entschließungsantrag dauerhaft rechtlich verankert werden kann. Um hier nicht in Jubel auszubrechen, will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht gehen wird, ohne auch die Anrechenbarkeit in anderen Bereichen im gemeinsamen Kontext zwischen Sozialversicherungs- und Steuerrecht mit in die Betrachtungen einzubeziehen.

 Ein weiteres Thema ist für uns im ländlichen Raum die Sicherung des Fortbestandes der

Freiwilligen Feuerwehren. Wir haben ausdrücklich unter dem Oberbegriff der Sicherheit der Bevölkerung im ländlichen Raum und der damit verbundenen Aufgabenbewältigung durch die Freiwilligen Feuerwehren einen Arbeitskreis Feuerwehren gegründet. Wir wollen dort Probleme, die unmittelbar anstehen, sehr schnell Lösungen zuführen, wir haben unter Einbeziehung von Wehrführern, Wehrleitern und Bürgermeistern sowie in Kooperation mit dem Landesfeuerwehrverband versucht, die gesamte Palette der Beteiligten einzubinden. Die ersten Themen des Arbeitskreises werden die Umsetzung der neuen Führerscheinregelung und die weiteren Planungen bezüglich der digitalen Alarmierung sein.

Dies ist für das Jahr 2011 neben den großen Themen Finanzen und Kommunal- und Verwaltungsreform nur eine kleine Auswahl der anstehenden Aufgaben.

 Ich wünsche Ihnen allen ein gutes und zufriedenes, erfolgreiches Jahr 2011.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 01/2011

Winfried Manns
Geschäftsführendes  Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes