Bei jeder Landtagswahl, so auch bei dieser, ist eine der spannendsten Fragen, in welcher Konstellation zukünftig das Land regiert wird.
Für uns geht es weniger um Personen oder Personalkonstellationen, sondern vielmehr darum, ob sich die Inhalte der bisherigen Zusammenarbeit in den letzten Jahren zwischen Parlament, Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden stark verändern.
Wir haben bereits im Vorfeld der Wahl alle ca. 600 für den Landtag kandidierenden Bewerber angeschrieben und ihnen deutlich gemacht, welche Erwartungen seitens der Ortsgemeinden und ihrer Ortsteile, der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und der dem GStB angehörenden Städte für den sich neu konstituierenden Landtag und die damit folgenden 5 Jahre einer weiteren politischen Arbeit bestehen.
Unmittelbar nach der Wahl haben wir gemeinsam mit Landkreistag und Städtetag dieses Thema noch einmal aufgegriffen, unsere gemeinsamen Positionen für die nächsten Jahre abgesteckt und allen zukünftigen Parlamentariern zukommen lassen.
Wir sind im Vorfeld der Wahlen ansonsten nicht untätig geblieben. Beispielsweise sind wir derzeit dabei, die nähere Ausgestaltung des kommunalen Entschuldungsfonds mit dem zuständigen Finanz- bzw. Innenministerium abzustimmen.
Wir haben in Sachen Rekommunalisierung der Stromnetze auf vielfachen Wunsch aus unserer Mitgliedschaft versucht, Lösungsansätze für die kommunale Ebene in Rheinland-Pfalz zu finden, die mithelfen sollen, die bisher noch vorhandenen gemeindeverfassungsrechtlichen und kartellrechtlichen Bedenken auszuräumen.
Angesichts der Ereignisse in Japan erwarten wir hier nicht nur im Bereich der Rekommunalisierung der Netze, sondern auch in der Frage der Erzeugung weitere Angebote insbesondere seitens der großen Energieversorger, weil im Einvernehmen aller Beteiligten – und hier spielen gerade in Rheinland-Pfalz die Kommunen eine wesentliche Rolle – ein Ersatz für den Wegfall des nicht mehr ans Netz gehenden Atomstroms gefunden werden muss. Die Kommunen sind meines Erachtens der ideale Partner für die Entwicklung von gemeinsamen Projekten der Energieerzeugung.
Ich plädiere ausdrücklich dafür, über diesen möglicherweise gemeinsamen Schritt zwischen Kommunen und Energieversorgern hinaus auch die Bürger mit in diese Verantwortung durch Teilhabe einzubinden. Auch mit Blick auf die kommunalen Finanzen müsste ein gemeinsamer Weg zur Energieerzeugung zwischen Kommunen und den anderen Teilnehmern am Markt näher untersucht werden.
Dass das Innen- bzw. Finanzministerium ein Gutachten zum kommunalen Finanzausgleich in Auftrag geben wollen, wissen wir. Die Notwendigkeit einer solchen gutachterlichen Untersuchung wird gar nicht bestritten. Allerdings sieht es so aus, dass die gutachterlichen Untersuchungen im bestehenden System bleiben und lediglich Vorschläge machen sollen, wie innerhalb des Systems lediglich ein paar Stellschrauben verschärft werden und die Verteilung anders geregelt werden kann. Mir scheint es aber, dass eine „ordentliche“ Betrachtung darüber hinausgehen muss. Dazu gehört auch die Frage der Finanzausstattung insgesamt und die Verbesserung der finanziellen Spielräume über den Finanzausgleich hinaus.
Die Grundlage für ein solches Gutachten muss deshalb für alle kommunalen Ebenen gleich gelagert sein. In erster Linie heißt das, dass auch bei den kreisfreien Städten eine Konzernbilanz auf den Tisch gelegt sein muss. Die Städte bilden derzeit nur ihren Kernhaushalt doppisch ab. Eine Gesamtbilanz wird ihnen erst Ende 2013 abverlangt.
Die Änderung des kommunalen Finanzausgleichs muss jedoch über eine gleichartige Betrachtung aller kommunalen Ebenen - Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Städte und Landkreise – umgesetzt werden. Nur dann kann von einer objektiven Betrachtung der Finanzsituation aller kommunalen Ebenen gesprochen werden.
GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 04/2011
Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes