Zwei weitere Kleinigkeiten


Wir wehren uns heftig gegen diese Neufassung, weil sie nach unserer Auffassung bereits bestehende Standards untermauert und neue Standards setzt, die sich zu Lasten des ländlichen Raums auswirken.

Obwohl nach der in der Verwaltungsvorschrift selbst gesetzten Zielvorstellung davon die Rede ist, sie habe das Ziel, die öffentlichen Bibliotheken landesweit zu einem engmaschigen und leistungsfähigen Bibliotheksnetz zu verknüpfen und für eine gleichwertige Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen des Landes zu sorgen, damit eine Stärkung der Leistungsfähigkeit ehrenamtlicher Bibliotheken in kleinen Gemeinden möglich gemacht wird, beinhaltet sie andererseits Standards zu Größe, Personal und Sachausstattung gerade auch von kleinen kommunalen Bibliotheken, die mit erheblichen Kosten verbunden sind, so dass wir auch eine Konnexitätsrelevant nicht ausschließen können.

So sollen beispielsweise

  • Bibliotheken in der Grundversorgung mit mindestens zwei Medien je Einwohner des Zuständigkeitsbereichs ausgestattet werden (Altbestände dürfen nicht mitgerechnet werden)
  • für je tausend Bände des für den Endausbau vorgesehenen Bestandes müssen mindestens 30qm Hauptnutzfläche zur Verfügung stehen.
  • die Bibliotheken vernetzt und mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattet werden.
  • öffentliche Bibliotheken in Versorgungsbereichen ab 5000 Einwohnern und mit einem Bestand ab 10000 Medien hauptamtlich durch eine Diplombibliothekarin oder einen Diplombibliothekar geleitet werden.
  • in dünn besiedelten Gebieten mit kleineren Orten mit nicht ausreichender Versorgung die Grundversorgung durch Fahrbibliotheken erfolgen, die selbstverständlich durch einen hauptamtlichen Diplom-Bibliothekar bzw. Diplom-Bibliothekarin geleitet werden müssen.

Wenn da keine zusätzlichen Kosten produziert und Standards geschaffen werden. Gleichzeitig geht es auch um die Förderung der öffentlichen Bibliotheken. Denn in der Verwaltungsvorschrift heißt es: Vorrangig wird die Entwicklung normengerechter, leistungsfähiger Bibliotheken zentraler Orte gefördert, die den Anforderungen und Empfehlungen gemäß Nr. 3 dieser Verwaltungsvorschrift entsprechen oder diese zumindest mittelfristig stufenweise verwirklichen werden. Gleichzeitig werden bestimmte Mindestvoraussetzungen aufgestellt, die Bibliotheken erfüllen müssen, um eine Förderung zu erhalten; auch wird z.B. eine Förderung unterhalb der Bagatellgrenze von 1000 Euro nicht mehr ermöglicht. Damit ist Folgendes klar:

  1. Es werden mittelbar Standards geschaffen bzw. aufrecht erhalten, die die kommunalen Bibliotheken erfüllen müssen, um überhaupt in den Genuss staatlicher Förderung zu gelangen.
  2. Das erklärte Ziel, die unterschiedliche Versorgung der Bevölkerung in Städten und in ländlichen Gebieten abzubauen und eine gleichwertige Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen des Landes zu gewährleisten, wird gerade nicht umgesetzt, wenn man vorrangig die Entwicklung normgerechter, leistungsfähiger Bibliotheken zentraler Orte fördern will, die gleichzeitig auch noch die gesetzten Standards erfüllen sollen.

Noch sind wir in Verhandlungen und haben unsere Bedenken vorgetragen. Ich hoffe sehr, dass diesen Bedenken im weiteren Verfahren Rechnung getragen wird.

In Sachen Schulbuchausleihe haben wir in der mit dem Land geschlossenen Konnexitätsvereinbarung eine Revision der Verwaltungskostenpauschale beschlossen. Deswegen wird jetzt mit Vertretern des Landes und der kommunalen Spitzenverbände eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die zum Ziel hat, die Ausgestaltung des Revisionsverfahrens unter Einbindung eines unabhängigen Dritten zu erarbeiten.

Die damit vorbereitete Untersuchung soll evaluieren, ob die vom Land im Rahmen der Schulbuchausleihe zur Verfügung gestellte Verwaltungskostenpauschale auskömmlich ist.

Neben der Teilnehmerzahl der Schüler und der Anzahl der ausgegebenen Lernmittel, dem Anteil der unentgeltlichen Schulbuchausleihe und vielen weiteren Details ist es bei der Auswahl insbesondere von Bedeutung, ob der Schulträger die Schulbuchausleihe mit eigenem Personal oder mit einem privaten Dienstleister durchgeführt hat.

Wir haben Sie deswegen angeschrieben und bitten herzlich um Ihre Mitwirkung bei der Beantwortung des Fragenkatalogs. Durch diese Mitwirkung ist es uns erst möglich einzuschätzen, unter welchen Voraussetzungen in Zukunft Schulbuchausleihe stattfinden kann und ob die derzeit zur Verfügung gestellte Pauschale tatsächlich auskömmlich ist. Es geht dabei für die Kommunen möglicherweise um viel Geld. Bitte unterstützen Sie uns bei dieser Aktion. Wir werden selbstverständlich nach Abschluss der Untersuchung über das Ergebnis der Verhandlungen sowohl in unseren Gremien als auch auf diesem Wege unterrichten.


GStB-Kommentar aus Gemeinde und Stadt 02/2011

Winfried Manns
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes