Verfassungsänderung nicht ohne kommunale Belange


Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und F.D.P., der heute im Rechtsausschuss des Landtags vor der Plenarentscheidung abschließend beraten wird, soll die Verfassung aktualisiert und reformiert werden. Dies betrifft die Änderung oder Einführung von Bestimmungen u.a. zur Gleichstellung von Frauen und Männern, zu Ehe, Familie und Kindern, zu verschiedenen weiteren Staatszielen (Kulturförderung, Sportförderung, Wohnraumförderung, Naturschutz, Tierschutz) sowie von Vorschriften über Europa. Schließlich solle mit der vorgesehenen Verfassungsänderung die Bürgerbeteiligung gestärkt werden.

"Gegen diese Zielrichtung ist dem Grunde nach nichts einzuwenden, jedoch vermissen wir u. a. die schon seit vielen Jahren geforderte verfassungsrechtliche Absicherung des Konnexitätsprinzips, also des Grundsatzes 'Wer bestellt, bezahlt!'," verdeutlicht Stellvertretender Vorsitzender Bürgermeister Manfred Seefeldt die Unzufriedenheit des Verbandes.

Rheinland-Pfalz und Hessen sind zur Zeit die einzigen Bundesländer, deren Verfassungen keine Verankerung des Konnexitätsprinzips – d.h. der zwingenden Verbindung zwischen einer Übertragung von Aufgaben auf die kommunalen Gebietskörperschaften und deren Finanzierung – enthalten. In Hessen bestehen aktuell Absichten zur Regelung des Konnexitätsprinzips. Der Europarat hat u.a. Rheinland-Pfalz die Empfehlung gegeben, in die Verfassung Bestimmungen zum Konnexitätsprinzip aufzunehmen.

Schließlich hat der Europarat deutlich herausgestellt, dass die Nichtbeachtung von Artikel 9 Abschnitt 2 der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung, denn darum geht letztlich auch, das Haupthindernis für die Finanzautonomie ist, da im deutschen System keine direkte Verbindung zwischen Bund und kommunaler Ebene vorgesehen ist, obwohl die kommunalen Gebietskörperschaften mehr als 80 % der Bundesgesetze umsetzen sollen.

"Enttäuschend ist, dass mit der jetzt vorgesehenen Verfassungsänderung das einstimmige Votum des Kommunalen Rates nicht aufgegriffen und umgesetzt wird. Eine große Chance wird vertan," gibt Ernst Walter Görisch die kommunale Stimmungslage wider.

"Dies muss man vor dem Hintergrund sehen, dass mit der Verfassungsänderung Regelungen aufgenommen werden sollen, die Grundlage für weitere finanzielle Belastungen der Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden sein können. Kultur- und Sportförderung sollen zur Staatszielbestimmung erhoben werden.

Die Kommunen engagieren sich hier bereits sehr intensiv, auch bei unausgeglichenem Haushalt. Also kann doch nur beabsichtigt sein, der Diskussion vor Ort und der Auseinandersetzung zwischen dem Land und den Kommunen mit Blick auf die Gestaltung des Finanzausgleichs eine andere Qualität zu geben.

Wir sehen in unserem Verband die Befürchtung, dass sich das Land aus verschiedenen Finanzierungsmodellen zurückziehen könnte," stellt Manfred Seefeldt weiter heraus.

"Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich in der Vergangenheit wiederholt gegen eine Regelung der Sportförderung als Pflichtaufgabe gewandt. Mit der beabsichtigten Verfassungsnorm könnte jetzt die Grundlage dafür geschaffen werden, künftig eine Pflicht der kommunalen Gebietskörperschaften zur Schaffung und Unterhaltung bestimmter Sportanlagen herzuleiten," stellt Ernst Walter Görisch abschließend fest.


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 10. Februar 2000