Wirksame Maßnahmen gegen Kampfhunde nötig! GStB kritisiert neue Gefahrenabwehrverordnung


Im Detail:

  1. Der GStB fordert die Einbeziehung der Polizei beim Vollzug der Verordnung, insbesondere bei der Durchsetzung von Leinen- und Maulkorbzwang. Es ist weder der Öffentlichkeit noch den Kommunen zu vermitteln, dass die Polizei – wegen der fehlenden Ausrüstung oder Ausbildung – nicht in der Lage sein soll, die Bürger vor "lebenden Waffen" zu schützen, aber von den kommunalen Vollzugsbeamten, denen eine entsprechende Ausrüstung und Ausbildung ausdrücklich verwehrt ist, gerade dies erwartet wird.
  2. Der GStB lehnt die Regelung, wonach die Zucht und der Handel mit dem vorhandenen Bestand an gefährlichen Hunden weiter zulässig sein soll, entschieden ab. Für eine derartige Bestandsgarantie besteht kein Anlass, die Ziele der Verordnung werden ad absurdum geführt.
  3. Der GStB lehnt die vorgesehenen Ausnahmen vom Maulkorbzwang ab. Bei gefährlichen Hunden muss zwingend Maulkorbzwang bestehen. Es ist illusorisch, von den Ordnungsbehörden zu verlangen, bei gefährlichen Hunden im Einzelfall die Ungefährlichkeit festzustellen.
  4. Der GStB bittet um Klärung der Frage, wie mit gefährlichen Hunden umgegangen werden soll, deren sich ihr Halter kurzfristig entledigt, weil er die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen will oder kann. Es ist nicht Aufgabe der kommunalen Gebietskörperschaften, solche Hunde zu halten und zu pflegen. Die Zuständigkeit muss ggf. auf eine landeseigene Behörde übertragen werden, die entstehenden Kosten sind aus dem Landeshaushalt zu tragen.

Die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind bereit, wirksame Maßnahmen gegen Kampfhunde durchzuführen. Das Land steht aber in der Verantwortung, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, die Rechtssicherheit und Effizienz gewährleisten.


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 07. Juli 2000