Bürgerbeteiligung, Kommunen: Infos zum Mitmachen nun aktuell im Netz


Innenminister Walter Zuber und der Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Manfred Seefeldt, präsentierten heute in Mainz ein gemeinsames modernes Service- und Informationsangebot; unter den Internetadressen http://www.gstbrp.de und http://www.ism.rlp.de stehen ab sofort online allgemeinverständliche Informationen zu Möglichkeiten und Formen der Bürgerbeteiligung im Land im Netz bereit.

"Neben dem Gang zur Wahlurne haben die Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes eine ganze Reihe weiterer Partizipationsmöglichkeiten", erklärt Manfred Seefeldt, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, "hier aber kommt es auf das 'Gewusst wie' an". Wer von seinen Rechten Gebrauch macht, fördere tendenziell das Gemeinwohl gegenüber Individual- und Partikularinteressen, so Seefeldt.

"32 Einwohneranträge in 28 Gebietskörperschaften und 26 Bürgerbegehren, von denen zwölf zu Bürgerentscheiden führten", bilanziert Innenminister Walter Zuber das bürgerschaftliche Engagement der Rheinland-Pfälzer zwischen September 1996 und Januar 1999. Mit dem neuen Service im Netz komme auch zum Ausdruck, dass die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger in der kommunalen Selbstverwaltung durch das Land ausdrücklich gewünscht sei. "Deshalb hat das Innenministerium auch gerne die Hälfte der Kosten übernommen". Doch nicht nur die jeweils unmittelbar Interessierten könnten den Service für ihre Zwecke nutzen. Für den Innenminister hat das Angebot noch eine weitere charmante Seite: "Im Fach 'Gemeinschaftskunde' lässt sich das System ideal nutzen, um demokratisches Agieren als Staatsbürger einzuüben".

Der Erfolg von Bürgerbeteiligungsverfahren hängt ohnehin nicht nur von der Sammlung einer ausreichenden Anzahl von Unterschriften ab, sondern auch von der Einhaltung von Formalitäten. Die Anfragen beim Gemeinde- und Städtebund und auch beim Ministerium zu Theorie und Praxis der Bürgerbeteiligungssysteme summieren sich. Nicht nur interessierte Bürgerinnen und Bürger und Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bürgergruppen und -initiativen wenden sich dort an die Experten, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunalaufsichtsbehörden sowie Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker.

Das Informationspaket, das vervollständigt und permanent aktualisiert werden wird, enthält neben allgemeinen Informationen auch Vordrucke und Beispiele aus der kommunalen Praxis zu den Beteiligungsformen Einwohnerantrag, Bürgerbegehren/Bürgerentscheid und zur amtlichen Einwohnerbefragung.

Die sehr gut strukturierte und übersichtlich dargestellte Zusammenstellung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zum Bürgerbegehren/Bürgerentscheid verdient besonderes Lob. Die jeweilige Entscheidung des Gerichts lässt sich im Hinblick auf die Verfahrensschritte, also auf den Gegenstand eines Begehrens, auf die inhaltlichen wie formellen Voraussetzungen und auf die Prüfung der Unterschriften anhand des Urteilstextes nachvollziehen. Diese Stoffsammlung besticht durch ihren hohen Informationsgehalt.

Wichtige Details erschließen sich sonst erst nach einer aufwändigen Recherche bei den Gerichten oder bei einem Jurastudium.

Weitere Pluspunkte sammelt das Informationssystem mit einem E-Mail-Service: Wer über neue Inhalte informiert werden möchte, erhält auf Wunsch eine Benachrichtigung.


Pressemitteilung des ISM RP und des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 16. Januar 2002