Gemeinden in Not! – Der GStB fordert Sorfortprogramm zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen


„Uns kann nur noch ein ‚Befreiungsschlag’ in Form eines Sofortprogramms des Bundes und des Landes helfen,“ stellt Ortsbürgermeister Manfred Seefeldt, Vorsitzender des Verbandes, das Anliegen der Mitglieder des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz heraus. „Sparappelle allein sind nicht ausreichend, um den Gemeinden aus ihrer Finanzkrise herauszuhelfen“, so Seefeldt weiter.

Wesentlicher Bestandteil der landespolitischen Grundsatzentscheidung für die weiteren massiven Eingriffe und Kürzungen in den kommunalen Finanzausgleich im Rahmen des Doppelhaushaltes 2002 und 2003 ist die Zusage des Ministerpräsidenten, Vorgaben und Standards im Landesrecht zu öffnen, zu reduzieren oder zu beseitigen. Mit dieser Zusage haben alle Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden große Hoffnungen verbunden. Um so größer ist die Enttäuschung, dass es bislang bei den Ankündigungen geblieben ist.

Verbandsdirektor Reimer Steenbock, Geschäftsführer des GStB: „Ich frage mich auch, wie der Stabilitätspakt umgesetzt werden soll. Derzeit diskutieren wir über das Grundsicherungsgesetz und die Folgen für die Kommunen oder das Behindertengleichstellungsgesetz. Beide Gesetze mit Inhalten, die begründbar, nachvollziehbar und notwendig erscheinen. Nur: Einführung des Grundsicherungsgesetzes, Finanzierung über die kommunalen Haushalte (hoffentlich mit einer ausreichenden Kostenerstattung durch den Bund) und dann 1 % Haushaltszuwachsrate im Rahmen des Solidaritätspakts - Wie soll das harmonieren?“

Vorgaben um das Defizit in den öffentlichen Haushalten zu beschränken und damit die Anforderungen der EU zu erfüllen, sind erforderlich. Kommunalhaushalte sind aber nicht mit pauschalen Haushaltssperren und Kürzungen aufzustellen, auszugleichen und zu führen. Insbesondere nicht in Zeiten, in denen die Gesetzgebung, vor allem im sozialen Bereich, dabei ist, weitere Ausgabeverpflichtungen zu begründen, Verwaltungskosten zu produzieren und damit letztlich auch Standards zu setzen. Was in diesem Zusammenhang unter dem Stichwort „Zusammenfassung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ noch alles auf den kommunalen Bereich zukommen mag, sei dahingestellt.

„Die ersten Kämmerer, die Haushalte vorbereiten, haben eine Personalkostensteigerung (linear und strukturell) von 3 % eingeplant. Darüber hinaus geht man von einer Inflationsrate vom 1,5 % aus. Gleichzeitig darf das Haushaltsvolumen nur um 1 % steigen. Wie soll das ohne Standardabbau gehen?,“ gibt Vorsitzender Seefeldt ein Stimmungsbild der Basis.

Rheinland-Pfalz ist immer noch einziges Bundesland, in dem es das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) in der Landesverfassung nicht gibt. Auch hier würde sich der GStB über ein deutliches Signal der Landespolitik freuen. Das Konnexitätsprinzip sollte schließlich auch im Grundgesetz verankert werden, damit die eine Seite nicht auf die andere wartet.

Ferner sollte ein Konsultationsmechanismus nach österreichischem Vorbild in die Landesverfassung Rheinland-Pfalz aufgenommen werden. Die bisher bestehenden Anhörungs- und Beteiligungsrechte, etwa über den Kommunalen Rat oder auch die Finanzausgleichskommission, haben nicht ausgereicht, um Verschiebungen zu Lasten der Kommunen entgegenzuwirken. Der Stimme der kommunalen Selbstverwaltung muss in Gesetzgebungsverfahren das nötige Gewicht verliehen werden.

Der Konsultationsmechanismus würde bewirken, dass eine höherrangige Ebene, also etwa das Land oder der Bund, ein Gesetz nur dann beschließen dürfte, wenn die hiervon betroffene Ebene, etwa die Gemeinden, dem zustimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, müssen die Kosten von der Ebene getragen werden, die das Gesetz veranlasst hat. So ließe sich erreichen, dass kein Gesetz mehr ohne klare Kostenregelungen in Kraft treten würde. Dieser Mechanismus hat in Österreich einen verbindlichen Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ermöglicht. Die Folge war ein Rückgang von kostentreibenden Gesetzen. Hieran müssen letztlich auch die Länder interessiert sein, die wie die Kommunen mit der Last der ihnen übertragenen Aufgaben und dem Ausmaß der gesetzlichen Standards zunehmend finanziell überfordert sind.

Bürgermeister Ernst Walter Görisch, Stellvertretender Vorsitzender des GStB: „Im Nachtragshaushalt des Landes sehe ich einen Ansatzpunkt, wie neben der Reduzierung oder dem Abbau von landesrechtlichen Standards den kommunalen Gebietskörperschaften kurzfristig geholfen werden kann. Wir brauchen eine Verstetigung der seitens des Landes gestaltbaren Finanzausgleichmittel. Ich könnte mir vorstellen, dies über eine Vereinbarung mit dem Land zu erreichen. Eine Art Korridor müsste geschaffen werden, im dem über einen bestimmten Zeitraum zumindest im Finanzausgleich ein Mindestmaß an Vorhersehbarkeit besteht.“


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 04. November 2002