Die Belange des Waldes müssen im Konfliktfall Vorrang vor den Belangen der Jagd und den Interessen der Jäger haben.
Das Binger-Wald-Symposium, das von der Stadt Bingen am Rhein und dem GStB ausgerichtet wird, ist die größte forstpolitische Veranstaltung in Rheinland-Pfalz. Über 1.900 Städte und Gemeinden besitzen zusammen 400.000 ha Wald, dies entspricht 50 % der Waldfläche im Land.
Wildschäden am Wald sind unverändert das Problem der rheinland-pfälzischen Waldbewirtschaftung schlechthin. Ortsbürgermeister Manfred Seefeldt, Vorsitzender des GStB, stellt fest: „Der gesetzliche Auftrag ‚Wald vor Wild’ wird heute nur unzureichend umgesetzt. Wir können nicht dem Wild die Entscheidung überlassen, wie der Wald von morgen aussieht. Vielerorts verhindern hohe Wildbestände eine arten- und strukturreiche Waldverjüngung mit standortheimischen Baumarten.“
Die Wertverluste am Waldvermögen übersteigen häufig die jährliche Jagdpachteinnahme bei weitem. In Rotwildkerngebieten belaufen sich die Mindererlöse bzw. Mehraufwendungen in der Summe auf rd. 100 € je Hektar und Jahr. Die Jagdverpachtung wird unter diesen Bedingungen für den Waldbesitzer zum Verlustgeschäft. Allerdings handelt es sich bei den Schäden am Wald um Langzeitschäden, die erst von kommenden Generationen in voller Höhe zu tragen sind.
Reimer Steenbock, Geschäftsführer des GStB, fordert: „Jäger, die für teures Geld eine Jagd pachten und dann hohe Wildbestände für das private Jagdvergnügen züchten, müssen der Vergangenheit angehören. Wir brauchen waldverbundene und ökologiebewusste Jäger. Es ist wirtschaftlich sinnvoll, die Jagd an einheimische Jäger zu verpachten, die weniger Geld bezahlen, aber ihre eigenen jagdlichen Interessen der Waldbewirtschaftung unterordnen.“
Die kommunalen Waldbesitzer sehen Ansatzpunkte zur Problemlösung in der Auswahl des geeigneten Jagdpächters und vor allem in der Ausgestaltung waldfreundlicher Jagdpachtverträge. Ein entsprechender Muster-Jagdpachtvertrag des GStB hat, trotz harscher Kritik aus den Reihen des Landesjagdverbandes und der Jagdpresse, weite Verbreitung als Grundlage für die individuelle Vertragsgestaltung gefunden. Auch die FSC-Zertifizierung nachhaltiger Waldbewirtschaftung, für die der GStB eintritt, hilft weiter.
In der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene wird eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes „unter Berücksichtigung einer naturnahen Waldbewirtschaftung“ angekündigt. Mit Blick auf diese Gesetzesänderung erklärt Bürgermeister Ernst Walter Görisch, stellvertretender Vorsitzender des GStB: „Wenn die Waldbesitzer und die Jäger das Problem der Wildschäden nicht selbst in den Griff bekommen, sind weitere gesetzliche Vorgaben zu erwarten. Ich appelliere an die Jäger, konstruktiv daran mitzuwirken, dass der Grundsatz ‚Wald vor Wild’ vor Ort umgesetzt wird. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd auch für die Zukunft zu sichern.“
Hintergrundinformationen
Wildschäden am Wald gehen vor allem von Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild aus. Nach der Art des Schadens sind Verbissschäden und Schälschäden zu unterscheiden.
Verbissschäden entstehen durch das Verbeißen von Knospen und Trieben vor allem der jungen Bäume. Verbissschäden hemmen das Wachstum und führen zu einer Entmischung des Waldes, da das Wild bestimmte Baumarten bevorzugt schädigt und da die Baumarten unterschiedlich regenerationsfähig sind.
Schälschäden entstehen, wenn vor allem das Rotwild die Rinde von Stämmen und freiliegenden Wurzeln der Bäume abnagt und abzieht. Wird die Rinde rund um den Baum entfernt, stirbt der Baum ab, da die Wasser- und Nährstoffleitung unterbrochen ist. Durch die in der Regel auftretende plätzeweise Verletzung der Baumrinde werden Eintrittspforten für Pilzinfektionen geschaffen, welche die wertvollsten unteren Stammabschnitte entwerten und den Baum destabilisieren. Geschält werden vor allem junge Fichten, Buchen und Tannen.
Die Waldbesitzer erleiden finanzielle Einbußen insbesondere dadurch, dass
- geschälte Bäume am unteren, wertvollen Stammabschnitt von Fäulepilzen befallen werden und das Holz entweder unverkäuflich ist oder nur noch als minderwertig vermarktet werden kann,
- erhöhte Kosten beim Holzeinschlag der geschälten Bäume anfallen,
- nicht mehr genügend gesunde Zukunftsbäume zur Verfügung stehen,
- geschädigte Waldbestände vorzeitig verjüngt werden müssen, weil sie anfällig gegen Sturm, Schneebruch und Insektenbefall geworden sind,
Schutzmaßnahmen (z.B. Zäune) getroffen werden müssen.
Mittelfristig sind darüber hinausgehend waldökologische Schäden, wie z.B. eine Florenverarmung, zu befürchten.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 02. Dezember 2002