Rettet die Kommunen!


„Die Kommunen verlieren zunehmend ihre Handlungsfähigkeit und können ihre Leistungen gegenüber Bürgern und Wirtschaft nicht mehr erbringen. In dieser Situation stellt sich nicht nur die Frage nach der Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung, sondern auch die Frage nach der Zukunft unseres Gesellschaftsmodells. Denn immer neue Aufgaben, neue Kosten sowie eine Flut neuer Vorschriften reduzieren die Gestaltungsspielräume gegen Null. Bund und Länder versprechen immer neue Wohltaten, die die Kommunen am Ende bezahlen müssen. Damit muss jetzt Schluss sein!“, stellt Ortsbürgermeister Manfred Seefeldt, Offenbach a.d. Queich, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, die Gründe für die bundesweite Informations- und Mobilisierungskampagne heraus.

Zur Finanzkrise der Kommunen in Rheinland-Pfalz

„Jeder 8. Steuer€, den die Gemeinden und Städte einnehmen, ist für Zinszahlungen reserviert. Allein mit 1,451 Mrd. €, das entspricht etwa 63 v.H. der Gesamtsteuereinnahmen der Gemeinden im Jahr 2001, stehen die kommunalen Gebietskörperschaften mit Überbrückungskrediten bei den Sparkassen und Banken in der Kreide. An Altfehlbeträgen sind zwischenzeitlich nach eigenen Erhebungen rund 129 Mio. € bei 151 Mitgliedsverwaltungen zu vermelden; das entspricht einem Altfehlbetrag von 149 €/Einwohner. 1.439 kommunale Gebietskörperschaften konnten nach Angaben des Finanzministeriums im Jahr 2001 ihre Haushalte nicht ausgleichen.

Aus diesem Grund schätzen mittlerweile 63 % der Kommunen ihre Finanzlage als schlecht oder sogar sehr schlecht ein. 2002 konnten die Gemeinden und Städte nur halb soviel investieren wie im Jahr 1992. Die Lage spitzt sich auch durch den Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen zu, die nach der Erhebung des GStB zwischen 1992 und 2001 im Durchschnitt um 43 % zurückgegangen sind. Und so könnte ich weitere Fakten nennen, um die schlimmste Finanzkrise der kommunalen Gebietskörperschaften seit Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz zu beschreiben,“ informiert Reimer Steenbock, Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.

Ernst Walter Görisch, Verbandsgemeinde Alzey-Land, Stellvertretender Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz: „Auch der Garantiebetrag in Höhe von 1.606 Mio. € kann nicht wirklich helfen. Zwar hätte eine noch höhere Kürzung der Finanzausgleichmasse des Jahres 2003 zu einem völligen Zusammenbruch der kommunalen Finanzhoheit und kommunalen Investitionstätigkeiten geführt. Aber der Garantiebetrag erfüllt nicht die Voraussetzungen, die an eine angemessene Finanzausstattung im Sinne der Finanzverfassung zu richten sind.

Diese Aussage machen wir ausdrücklich auch in Würdigung der zweifellos äußerst schwierigen Finanzsituation des Landes. Dabei muss gesehen werden, dass sich nach derzeitigem Kenntnisstand zu Lasten der Finanzausgleichsmassen der Jahre 2001, 2002 und 2003, bezogen auf den jeweiligen Basishaushalt, nach Abschluss des Jahres 2005 ein in den Folgejahren zu tilgendes Abrechnungsvolumen in Höhe von 290 Mio. € aufbauen wird. Dies müssen die Gemeinden und Städte dem Land zurückzahlen. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass das Land mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2002/2003 Entscheidungen getroffen hat, die nach Angaben des Finanzministeriums für das Jahr 2003 für die Kommunen Mindereinnahmen in Höhe von rd. 63 Mio. € bedeuten,“ berichtet Bürgermeister Ernst Walter Görisch unter Hinweis auf die derzeit laufenden Entscheidungen im Landtag zum Nachtragshaushalt 2003.

„Was wir nach wie vor dringend benötigen, ist eine Erhöhung des Anteils der Allgemeinen Zuweisungen an der Finanzausgleichmasse. Nach den Ankündigungen der Landesregierung werden die Allgemeinen Zuweisungen im Jahr 2003 in etwa dem Betrag des Jahres 1995 (!) entsprechen; die kommunalen Steueranteile des Jahres 2003 entsprechen denen des Jahres 1992, bereinigt jeweils um den Grunderwerbsteuer-Verstaatlichungs-Effekt. Der GStB hat deshalb an den Landtag appelliert, schon im Nachtagshaushalt 2003 den Anteil der Allgemeinen Zuweisungen an der Finanzausgleichsmasse in einer ersten Stufe zu erhöhen (Anteil 1989: 65,7 v.H.;

Koalitionsaussagen 1991: 70 v.H.; 1994: 62,9 v.H.; 1999: 61,8 v.H.; Basishaushalt 2003: 60,2 v.H.).

Ohne eine spürbare Erhöhung der Allgemeinen Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich ist zu befürchten, dass die bereits enorm gestiegenen Fehlbeträge der Jahre 2001 und 2002 in den Kommunalhaushalten 2003 nochmals deutlich ansteigen werden und die Kommunen einen noch höheren Anteil der Pflichtausgaben des Jahres 2003 (die Schätzungen reichen von 25 bis 30 v.H.) über Kassenkredite, das sind Liquiditätsüberbrückungen!, finanzieren müssen,“ stellt Manfred Seefeldt eine zentrale Forderung heraus.

Manfred Seefeldt: „Uns muss ein deutliches Mehr an Flexibilität bei der Aufgabenerfüllung eingeräumt werden. Das von der Landespolitik bereits vor über einem Jahr angekündigte ‚Standardöffnungsgesetz’ muss in Form eines echten Standardabbaugesetzes nunmehr zeitnah verabschiedet werden.“


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 24. Februar 2003