Sicherung der Postversorgung im ländlichen Raum


Mit den neuen Verträgen sollen die bisherigen Konditionen geändert werden und zwar durch die Einführung eines Pauschalierungssystems. Nach vorliegenden Informationen dürfte dies zu einem Rückgang der Vergütung an die Betreiber der Postagenturen um bis zu 30 % führen.

Werden die Verträge nicht unterschrieben, droht die Kündigung – mit der Folge, dass der Postbetrieb eingestellt werden muss. Leidtragende sind die Bürgerinnen und Bürger vor allem des ländlichen Raumes, die sich oftmals nach der Schließung einer Postfiliale gerade erst an diese neue Form der Postdienstleistung gewöhnt hatten. Das bisher funktionierende Agentursystem steht angesichts der existenzbedrohenden Vertragsentwürfe vor dem Aus.

Mit ihrem Verhalten stellt die Post AG den verfassungsrechtlich gewährleisteten Versorgungsauftrag in Frage, insbesondere wird die in der Post-Universaldienstleistungsverordnung garantierte Mindestzahl von Poststellen damit gefährdet. Vor dem Hintergrund, dass die in der Verordnung vorgesehenen Anforderungen demnächst unter Berücksichtigung der Nachfrage überprüft werden, besteht der begründete Verdacht, über die vorangetriebene Ausdünnung des Postfilialnetzes hinaus eine sinkende Nachfrage nach Postdienstleistungen zu erzwingen, um eine Absenkung der gesetzlichen Vorgaben mittelfristig zu erreichen.

Dieses durchsichtige Verhalten zu Lasten der Postversorgung im ländlichen Raumes kann nicht weiter hingenommen werden.

Die Deutsche Post AG versucht zwar ihr Verhalten damit zu begründen, dass sie nach den durch die Regulierungsbehörde angekündigten Portosenkungen sparen müsse. Mit diesem Argument hat die Deutsche Post AG aber erst kürzlich die Paketpreise erhöht.

Weitere Sparmaßnahmen auf dem Rücken der Betreiber der Postagenturen wie sie jetzt in den neuen Vertragsentwürfen vorgesehen sind, führen unweigerlich dazu, dass ein wesentlicher Teil des Geschäftes wegbricht und gefährdet in der Folge auch weitere Leistungen des vielfach als Einzelhändler Tätigen – und damit die Grundversorgung im Einzelhandel in den Städten und Gemeinden.

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz fordert die Post AG deshalb auf, die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen nicht zugunsten eines kurzsichtigen Gewinnstrebens aufzugeben.


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 24.02.2003