Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seiner jüngsten Rechtsprechung die Anforderungen an die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen drastisch verschärft (Urteile vom 18.03.2003 – 6 C 10580/02.OVG – und vom 25.11.2003 – 6 A 10631/03.OVG). Durch diese Rechtsprechung, die sowohl wiederkehrende Straßenausbaubeiträge als auch Einmalbeiträge nach dem Durchschnittssatzsystem betrifft, wird die Bildung von Abrechnungseinheiten für die betroffenen Gemeinden und Städte derart erschwert, dass für diese eine Beitragserhebung faktisch unmöglich gemacht wird.
Den betroffenen Gemeinden und Städten drohen nunmehr Einnahmeausfälle in Millionenhöhe, da sie von ihren Bürgern für den durchgeführten Ausbau von Straßen keine Beiträge mehr erheben können. Geplante Baumaßnahmen, selbst solche die dringend notwendig sind, werden nun von den betreffenden Kommunen erst einmal ausgesetzt bzw. vor sich her geschoben, bis dass deren Finanzierung sichergestellt ist.
„Diese Rechtsprechung ist sachlich nicht nachvollziehbar und führt die betroffenen Gemeinden und Städte vor fatale Konsequenzen“, so Verbandsdirektor Steenbock. „Die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge, wie sie sich bereits seit 18 Jahren in Rheinland-Pfalz bewährt hat, wird nun durch die Rechtsprechung unterwandert. Das Oberverwaltungsgericht hat sich damit klar gegen den Gesetzgeber gestellt, der nun seinerseits gefragt ist, den gesetzlichen Rahmen für eine rechtssichere Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wieder herzustellen.“ Bereits im Frühjahr letzten Jahres haben der Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag auf den Handlungsbedarf in dieser Frage hingewiesen.
Die Situation bei den betroffenen Städten und Gemeinden ist derzeit geprägt von
- drohenden millionenschweren Einnahmeverlusten,
- einem Zustand der Rechtsunsicherheit und
- der Aussetzung an sich notwendiger Straßenausbaumaßnahmen mit entsprechenden Auswirkungen auf die regionale Bauwirtschaft.
Der Gesetzgeber ist nun dringend gefordert, dem Einhalt zu gebieten und eine entsprechende Anpassung des Kommunalabgabengesetzes vorzunehmen.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 19. Januar 2004