Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtes stärkt auch Kommunen in Rheinland-Pfalz


„Das Land muss regelmäßig die gemeindliche Finanzsituation beobachten und bewerten; dies unterstreicht unsere schon seit langem erhobene Forderung nach Fortschreibung des Gemeindefinanzberichtes“, unterstrich Landrat Wilfried Hirschberger, Vorsitzender des Landkreistages und zugleich Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Es gehe nicht an, dass immer noch mit Daten aus dem Jahr 2000 operiert werde, die – wie alle Beteiligten wüssten – längst überholt seien.

Ausdrücklich hob der Thüringsche Verfassungsgerichtshof hervor, dass die Kommunen einen Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung haben, der ihnen auch die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben erlaube. „Die Realität in Rheinland-Pfalz sieht ganz anders aus“, betonte Dr. Christof Wolff, der Vorsitzende des Städtetages Rheinland-Pfalz, „denn viele Städte, Gemeinden und Kreise bezahlten schon ihre Pflichtaufgaben nur noch mit Kassenkrediten.“ Der Verfassungsgerichtshof in Thüringen habe mit seiner Rechtsprechung im Grunde das bestätigt, was jedem unmittelbar einsichtig sei, dass nämlich nur das Geld ausgegeben werden könne, über das man auch wirklich verfüge.

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich an die Enquete-Kommission „Kommunen“ gewandt und sie dringend aufgefordert, sich mit den Konsequenzen des Thüringer Urteils auseinander zu setzen. „Wir erwarten vom Land klare Aussagen, wie die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen in Zukunft gewährleistet sein soll“, sagte Bürgermeister Heijo Höfer, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zum Abschluss.

Die Probleme dürften nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden, da die Ansammlung immer höherer Fehlbeträge und Kassenkredite die Kommunen nicht nur handlungsunfähig mache sondern auch ihre Zukunft verbaue. Im Hinblick auf die Herausforderungen im internationalen Wettbewerb müssten jedoch Gemeinden, Städte und Kreise handlungsfähig sein und bleiben.

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Pressemitteilung der AG der kommunalen Spitzenverbände vom 25. Juli 2005