„Die Kenntnis vor Ort, ist die halbe Lösung“, mit diesem Zitat des Freiherrn vom Stein kommentiert der Stellvertretende Vorsitzende des Gemeinde- und Städtebundes, Bürgermeister Heijo Höfer, Altenkirchen, die Gerichtsentscheidung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit (BA) in gemeinsame Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für verfassungswidrig erklärt. Dabei hat das Gericht ausgeführt, dass Arbeitsgemeinschaften dem Grundsatz „eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung“ widersprechen.
Nach diesem Grundsatz hat ein Verwaltungsträger, seine Aufgaben durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation, wahrzunehmen. Die Arbeitsgemeinschaften sind als Gemeinschaftseinrichtung von Bundesagentur und kommunalen Trägern nicht vorgesehen. Diese Art einer Mischverwaltung widerspricht dem Grundsatz „eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung“.
„Dass der Bundesgesetzgeber nunmehr bis Ende 2010 Zeit habe, eine verfassungsgemäße Lösung zu finden, kommt uns entgegen“, so Heijo Höfer.
„Wir begrüßen jedenfalls die Entscheidung zur Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie gibt dem Land und uns die Chance, die Betreuung der Langzeitarbeitslosen im Rahmen der Verwaltungs- und Kommunalreform so zu organisieren, dass diese Aufgabe aus einer Hand ganz nah am Bürger erledigt werden kann“, so Winfried Manns.
Heijo Höfer weist darauf hin, dass die Finanzierung auf kommunaler Ebene – wie bislang auch – im Rahmen des Konnexitätsprinzips gesichert bleiben muss. Winfried Manns hebt hervor, dass auf der örtlichen Ebene dem Grundsatz „Fordern und Fördern“ am besten entsprochen werden kann. Nur bei einer Aufgabenwahrnehmung auf der örtlichen Ebene besteht die Möglichkeit auf die Bedürfnisse der betroffenen Menschen einzugehen und ihre unmittelbare Betreuung zu gewährleisten.
Außerdem lassen sich durch die Aufgabenwahrnehmung vor Ort – wie am Modell der so genannten Opitionskommunen nachgewiesen – Kosten optimieren.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 21. Dezember 2007