Schulträgerschaft
Nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Schulträgerschaft der neuen Realschule Plus künftig bei den kreisfreien Städten und Landkreisen angesiedelt sein und nur ausnahmsweise und mit Zustimmung der Landkreise von Verbandsgemeinden oder kreisangehörigen Städten ausgeübt werden dürfen. Im kreisangehörigen Bereich sollen sämtliche Schulen der Sekundarstufe I, soweit sie sich derzeit in der Trägerschaft der kreisangehörigen Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden befinden, auf die Landkreise übergehen, und zwar entschädigungslos. Ebenso sollen die Grundschulen, welche sich z.T. in der Trägerschaft der Ortsgemeinden befinden, auf die Verbandsgemeinden übergehen.
Der GStB hat gegenüber der Landesregierung seine grundsätzlichen Bedenken gegen diese Pläne geltend gemacht und ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Johannes Dietlein, Lehrstuhl für öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, in Auftrag gegeben. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Hochzonung der Schulträgerschaft der Schulen der Sekundarstufe I als auch der entschädigungslose Übergang des Schulvermögens mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Garantie der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar ist. Gleiches gilt für die generelle Entziehung der Schulträgerschaft der Grundschulen bei den Ortsgemeinden.
Im Einzelnen stellt der Gutachter fest:
- Die Aufgabe der Schulträgerschaft gehört zu dem verfassungsrechtlich geschützten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Die (nahezu) vollständige Entziehung dieser Aufgabe hinsichtlich der Schulen der Sekundarstufe I zu Lasten der Verbandsgemeinden, verbandsfreien Gemeinden und großen kreisangehörigen Städte stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie dar. Dieser Eingriff ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Die in der Gesetzesbegründung angeführten Aspekte der „Demographiefestigkeit“ sowie eine etwaige vereinfachte Schulentwicklungsplanung vermögen nicht den Eingriff zu rechtfertigen.
- Auch die Übertragung der Schulträgerschaft von Grundschulen stellt einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in den Schutzbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie dar. Der Gesetzentwurf enthält keine tragfähige Begründung.
Der Vorsitzende des GStB, Bürgermeister und Stadtbürgermeister Winfried Manns, stellt vor diesem Hintergrund fest: „Wir fordern die Landesregierung auf, die Neuregelung der Schulträgerschaft in der beabsichtigten Form zu den Akten zu legen. Die jetzige Schulträgerschaft sollte grundsätzlich beibehalten werden. Bildung ist als ein Herzstück der kommunalen Selbstverwaltung anzusehen und gehört in die Trägerschaft der kommunalen Gebietskörperschaften vor Ort.“
Der Schulausschussvorsitzende des GStB, Bürgermeister Bernhard Busch (VG Ruwer), führt weiter aus: „Eine Schule in (verbands-)gemeindlicher oder städtischer Trägerschaft ist näher bei den Bürgern als dies bei einer Trägerschaft auf Kreisebene der Fall ist. Landkreise stehen für eine zentrale, einheitliche Schulträgerschaft, in der örtliche Besonderheiten weniger Berücksichtigung finden. Auf der lokalen Ebene wird Schule hautnah erlebt und aktiv gestaltet, auf Herausforderungen wird schneller und flexibler reagiert.“
Der stellvertretende Vorsitzende des GStB, Bürgermeister und Stadtbürgermeister Heijo Höfer, stellt fest: „Die Gemeinden, Verbandsgemeinden und kreisangehörigen Städte haben sich in der Vergangenheit als kompetente und leistungsstarke Schulträger von Realschulen, Hauptschulen und Regionalen Schulen bewährt. Sie sind nach wie vor imstande, die Schulversorgung vor Ort sicherzustellen, sei es alleine oder in Kooperation mit benachbarten Gebietskörperschaften. Nicht zuletzt aus Gründen eines gesunden Wettbewerbs unter den Schulen haben unsere Mitglieder großes Interesse an einer hervorragenden Qualität ihrer Schulen. Ein einziger Schulträger für alle Schulen im Landkreis hat gar keine Chance, einen Wettbewerb unter seinen Schulen zu fördern.“
Der Übergang der Schulträgerschaft hätte auch Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung von Schulsportstätten durch Vereine und Verbände vor Ort. Diese müssten sich mit der Kreisverwaltung abstimmen. Das Verwaltungs- und Hilfspersonal der bisherigen örtlichen Schulen würde entweder betriebsbedingt freigesetzt oder einem neuen Arbeitgeber zugeordnet.
Wenn es zu einem Übergang der Trägerschaft auf die Kreisebene kommt, muss die für Schulen getätigte Verschuldung der jetzigen Schulträger auf den neuen Schulträger übergehen.
Der GStB ist ferner der Auffassung, dass es den Ortsgemeinden freigestellt bleiben muss, Schulträger der Grundschulen zu bleiben. Auch die Ortsgemeinden sind selbst imstande, eigenverantwortlich die notwendigen Sachentscheidungen über die Zukunft ihrer Schulen zu treffen.
Die Pläne der Landesregierung laufen insgesamt den Zielvorstellungen zuwider, ein wohnortnahes Bildungsangebot nach dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ zu sichen.
Zufriedenheitsanalyse: Gute Noten für die Dienstleistungszentren vor Ort
Im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion einer Verwaltungs- und Kommunalreform hat der GStB eine Zufriedenheitsanalyse unter der Projektleitung von Prof. Dr. Dr. Bernd Hamm (Universität Trier) erstellen lassen. Die Untersuchung, die der Frage nachgeht, ob und in welchem Umfang die Verbandsgemeinden die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und was daran aus der Sicht unterschiedlicher Gruppen verbessert werden könnte, zeigt gute Noten hinsichtlich Bürgernähe, Sachkompetenz, Dienstleistung, Erreichbarkeit und Service.
Die empirische Untersuchung behandelt die Perspektiven von fünf unterschiedlichen Gruppen:
- die Kunden der Kommunalverwaltung, hier verstanden als die privaten Haushalte, die sich mit einem bestimmten Anliegen an die Verbandsgemeinde gewandt haben;
- die Unternehmen der Gemeinde;
- junge Familien und ihre Anliegen, insbesondere soweit sie mit den Bedürfnissen der Kinder zu tun haben;
- die Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen;
- und die Ortsbürgermeister, in deren Auftrag und auf deren Weisung die Verbandsgemeinden in erster Linie tätig werden.
Untersucht wurde eine Stichprobe aus neun Verbandsgemeinden, die nach den Kriterien der Gemeindegröße, der Nähe oder Ferne zu einer Agglomeration und der historischen Verwaltungstradition ausgewählt worden waren.
Aus der Vielzahl der in der Zufriedenheitsanalyse zusammengetragenen Wertungen und Anregungen sind insbesondere herauszustellen:
- Eine Kommunalreform alleine erscheint wenig sinnvoll, wenn sie nicht die Ministerialebene und die Ebene der Mittelinstanzen einbezieht.
- Die Mittelinstanzen werden überwiegend für überflüssig gehalten, ihre Aufgaben sollten auf Ministerium und Kreisebene aufgeteilt, die Behörden aufgelöst werden.
- Generell wird eine Aufgabenverlagerung nach unten präferiert. Publikumsintensive Dienstleistungen sollten bei der Verbandsgemeinde, publikumsfernere Leistungen, Aufsichts- und Genehmigungsfunktionen bei den Landkreisen angesiedelt sein.
- Dienstleistungen der Verwaltung werden wohnortnah und „aus einer Hand“ erwartet.
- Die Ortsgemeinden in ihrer heutigen Form und Funktion mit ehrenamtlicher Leitung sollten bestehen bleiben.
- Eine Gebietsreform ist nicht erforderlich. Präferiert werden Fusionen insbesondere der kleinsten Ortsgemeinden. Diese sollten aber auf freiwilliger Basis geschehen, mit Anreizen ermutigt und die nötige Zeit zum Zusammenwachsen sollte gegeben werden. Zweckverbandslösungen werden als ein wichtiger Schritt auf diesem Weg gesehen.
Der GStB geht davon aus, dass die Ergebnisse der Zufriedenheitsanalyse in die laufenden Überlegungen der Landesregierung zur Verwaltungs- und Kommunalreform einfließen.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 06. August 2008