Dringenden Handlungsbedarf sehen die kommunalen Forstbetriebe, da der Umfang der Verkehrssicherungspflicht bisher nicht gesetzlich definiert ist. Im Schadensfalle werden daher Haftungsfragen immer von den Gerichten geklärt. Die unterschiedlichen Maßstäbe bei der Rechtssprechung haben zu einer großen Verunsicherung bei Förstern und Waldbesitzern geführt, nicht zuletzt weil deren Vernachlässigung erhebliche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann“, begründet der Vorsitzende des Gemeinsamen Forstausschusses der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“, Reimer Steenbock (Mainz) die Forderung nach mehr Rechtssicherheit und Entlastung der Waldbesitzer.
Steenbock weist darauf hin, dass die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten in den letzten Jahren ständig angestiegen steigen sind, was zu immer höheren Kosten in den kommunalen Forstbetrieben geführt hat. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So wird heute nahezu jede Waldfläche in Deutschland vom Erholungsbetrieb erfasst. Das Haftungsrisiko wird auch dadurch erhöht, dass die Stabilität der Wälder durch den Klimawandel und die Versauerung der Böden geschwächt ist. Auch durch die von den Waldbesitzern geforderte naturnahe Bewirtschaftung erhöhen sich die Risiken durch einen höheren, potenziell gefährdenden Anteil von Alt- und Totholz.
Der Ursprung des Problems liegt nach Steenbock im 1975 verabschiedeten Bundeswaldgesetz begründet. Damals hatte der Gesetzgeber zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine bundeseinheitliche Bestimmung erlassen, wonach das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung auf „eigene Gefahr“ gestattet ist. Dieses Recht bereitet heute den Waldbesitzern große Sorgen, da es der Gesetzgeber unterlassen hatte, im Gegenzug die mit der Einführung des Betretungsrechts verbundenen Pflichten und finanziellen Belastungen zu übernehmen. Diese wurden den kommunalen und privaten Waldbesitzern aufgebürdet.
Sie sind per Gesetz verpflichtet, die Nutzung ihres Waldes durch die Bevölkerung zu dulden. Obwohl das Betreten „auf eigene Gefahr“ erfolgt, trifft den Waldbesitzer aber trotzdem die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch hergeleitete allgemeine Verkehrssicherungspflicht einschließlich der anfallenden Kosten.
Mit seinen Forderungen unterstützt der Gemeinsame Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“ den vom Bundesrat am 25. April 2008 beschlossenen Entschließungsantrag des Saarlandes zur Verkehrssicherungspflicht im Wald. Die Bundesregierung wird mit diesem Antrag vom Bundesrat gebeten zu prüfen, wie der Umfang der Verkehrssicherungspflicht im Wald gesetzlich definiert und eingeschränkt werden kann.
Zur Entlastung der Waldbesitzer und Erhöhung der Rechtssicherheit hält der Bundesrat insbesondere auf Waldwegen eine Einschränkung der Verkehrssicherungspflicht für erforderlich.
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Pressemitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 16. Juni 2008