Schon seit Jahren mahnen die Kommunalen Spitzenverbände eine spürbare Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung an. Mit der Steuersenkungspolitik des Bundes und den Überlegungen der Landesregierung, wesentliche Teile der Schlüsselzuweisungen A in den städtischen Raum umzuleiten, werde den ländlichen Gemeinden die „Luft zum Atmen genommen“, stellt der Vorstand des GStB in seiner heutigen Sitzung fest.
Die Schlüsselzuweisungen A sichern den ländlichen Gemeinden eine finanzielle Mindestausstattung. Die Schlüsselzuweisung A wird daher in der kommunalen Praxis auch als „Mindestlohn“ der Gemeinden und Städte bezeichnet.
„Man muss wissen, dass die Bedarfszuweisungen, die gewissermaßen als ‚Sozialhilfe‘ für besonders Not leidende Gemeinden zur Verfügung standen, im Januar 2007 in die Schlüsselzuweisungen, überwiegend in die Schlüsselzuweisung A, eingegangen sind,“ beschreibt Aloysius Söhngen, Stellvertretender Vorsitzender des GStB und Bürgermeister von Prüm die bisherige Entwicklung. Dies bewirkte die Anhebung der Schlüsselzuweisungen A auf den derzeitigen Stand. Nur mit Hilfe dieser Finanzmittel kann überhaupt noch Politik vor Ort gestaltet und können Investitionen getätigt werden.
Axel Haas, Bürgermeister von Kirchheimbolanden und Zweiter Stellvertretender Vorsitzender, mahnt einen fairen Umgang des Landes mit den Interessen auch der ländlichen Gemeinden an. „Es ist nicht gerade vertrauensbildend, wenn wichtige Säulen unserer finanziellen Mindestausstattung in wenigen Jahresraten zu Lasten der kleinen Gemeinden in den städtischen Raum verschoben werden.“
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 07. Dezember 2009