Hintergrund dieser Kritik ist der Beschluss des Ministerrates, mit dem zweiten Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2009/2010 die Verstetigungssumme im Kommunalen Finanzausgleich um insgesamt 23 Mio. € zu kürzen und die Kommunen zur Tilgung eines Darlehens, das gerade der Verstetigung der Landesleistungen dienen soll, in Höhe von über 165 Mio. € heranzuziehen.
Die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände werfen dem Land vor, mit diesen Einschnitten die ohnedies verheerende Finanzsituation der Mehrzahl der Kreise, Städte und Gemeinden weiter zu verschlimmern. Mit diesen Vorschlägen verstoße die Landesregierung zudem gegen den selbst vertretenen Grundsatz, durch Investitionen, sprich antizyklischem Verhalten, dem Konjunktureinbruch entgegenzuwirken.
„Die Landesregierung muss zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen über enorme Einbrüche bei der Gewerbesteuer in weit stärkerem Maße von der Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind als der Landeshaushalt“, so die Vertreter der Spitzenverbände. Im Übrigen hätten die Kürzungsmaßnahmen des Landes nicht nur noch höhere kommunale Defizite zur Folge, sondern konterkarierten die mit dem Konjunkturprogramm II verfolgten Ziele, nämlich der Stabilisierung der Investitionsfähigkeit der Kommunen und damit der Arbeitsplatzsicherung.
Die kommunalen Spitzenverbände fordern einvernehmlich einen Verzicht auf die geplante Tilgung des Verstetigungsdarlehens in geplanter Höhe und eine deutliche Erhöhung der Allgemeinen Finanzzuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich.
Pressemitteilung der AG der kommunalen Spitzenverbände RP vom 22. September 2009