Insgesamt sollen bis 2026 bis zu 3,1 Mrd. Euro der sog. Kassenkredite getilgt werden. Der weitaus größte Anteil davon entfällt auf die kreisfreien Städte und die Landkreise.
Die Kommunen, die an dem Programm teilnehmen wollen, schließen einen Vertrag mit ihrer Kommunalaufsichtsbehörde ab, mit dem sie sich auch verpflichten, ihre Haushalte zu konsolidieren, d.h. alle Einnahmemöglichkeiten zu nutzen bzw. Ausgaben zu reduzieren.
Dies kann im Einzelfall auch die Einstellung freiwilliger Leistungen bedeuten. Die dadurch frei werdenden Mittel gehen als Eigenanteil der einzelnen Kommune in den Fonds ein. Die weiteren Mittel für den Fonds kommen zu je einem Drittel vom Land sowie dem kommunalen Finanzausgleich, d.h. als Solidarbeitrag aller Kommunen.
Die kommunalen Spitzenverbände haben erreicht, dass es im kommunalen Finanzausgleich keine nominalen Kürzungen gegenüber dem Stand von 2010 geben wird.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 40/2010