Reformagenda Kommunalfinanzen: Sollen die Ortsgemeinden jetzt die Sozialhaushalte sanieren?


Insbesondere die Sofortmaßnahmen und die kurzfristigen Maßnahmen sind ausschließlich auf die Bekämpfung von Symptomen ausgerichtet und setzen nicht an den tieferliegenden Ursachen an.

Eine nachhaltige Lösung ist nur erreichbar, wenn die kommunale Finanzausstattung insgesamt verbessert wird. Dazu sind insbesondere Maßnahmen auf Bundesebene notwendig mit dem Ziel, auskömmliche Steuereinnahmen zu erzielen. Es zeigt sich, wie wichtig ein striktes Konnexitätsprinzip auch im Verhältnis von Bund zur kommunalen Ebene ist. Insoweit begrüßt der GStB das ausdrückliche Angebot der Landesregierung, die kommunalen Interessen auf Bundesebene tatkräftig zu vertreten.

Der GStB lehnt den Ansatz ab, die im Wesentlichen aus den steigenden Soziallasten resultierenden Defizite bei den kreisfreien Städten und – zumindest in Teilen – bei den Landkreisen aus Kürzungen im gemeindlichen Bereich zu finanzieren. Dies gilt für die Kürzungen bei den Schlüsselzuweisungen A (rd. 13 Mio. Euro), die ausschließlich die Ortsgemeinden betreffen, bzw. der Finanzausgleichsumlage (7,5 Mio. Euro), die zumindest überwiegend kreisangehörige Gemeinden betreffen.

Bei den zusätzlich vom Land bereitgestellten 17,5 Mio. Euro ist deren zukünftig belastende Wirkung auf die kommunalen Finanzausstattung zu beachten: Wegen des Stabilitätsfonds wird das kommunale Darlehensvolumen gegenüber dem Land insgesamt angehoben; diese Mittel sind in „guten Jahren“ zu tilgen und stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

Begrüßt wird hingegen der Ansatz, den Anteil der Allgemeinen Zuweisungen zu Lasten der Zweckzuweisungen zu erhöhen, ebenso das Ziel einer großen Reform des LFAG, um die Verteilung innerhalb der kommunalen Ebene neu zu justieren.

Eine Initiative zur Verbesserung der kommunalen Finanzen ist dringend erforderlich. Die vorgelegte Reformagenda wird aber bei weitem nicht ausreichen, die drängenden strukturellen Defizite und Mängel in der kommunalen Finanzausstattung auf Dauer zu beseitigen. Sie kann insoweit lediglich ein erster Schritt sein.


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 14. Juni 2010