Der BFD wird in der Regel für eine Dauer von 12 Monaten geleistet und richtet sich im Gegensatz zum Zivildienst an Männer und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
Der BFD kann u.a. in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Behindertenhilfe, des Sports und des Zivil- und Katastrophenschutzes abgeleistet werden.
Der GStB begrüßt die Einrichtung des BFD, denn ein ersatzloser Wegfall der bisherigen 90.000 Zivildienststellen hätte gravierende Probleme für die sozialen Einrichtungen zur Folge. Weitere Infos unter www.bundes-freiwilligendienst.de.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 26/2011