Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein


Voraussetzung ist eine organisationsinterne Einweisung und Prüfung. Den Ländern wird die konkrete Ausgestaltung der Fahrberechtigung übertragen. Seit der Einführung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie im Jahr 1999 waren Besitzer eines Pkw-Führerscheins nicht mehr berechtigt, Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t zu steuern.

Der GStB hat sich seit langem für Führerscheinerleichterungen eingesetzt und begrüßt die gesetzliche Änderung mit Blick auf das ehrenamtliche Engagement bei Freiwilligen Feuerwehren.

Es ist nun erforderlich, dass die Erweiterung des Feuerwehrführerscheins schnell in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.


Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 32/2011