Die Entscheidung ist richtungsweisend. Das OVG stützt mit seiner Begründung die langjährigen Positionen und Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach einer aufgabenangemessene Finanzausstattung durch das Land. Eine bessere Finanzausstattung der Landkreise trägt über die Entlastung bei den Kreisumlagen mittelbar auch zur Verbesserung der ebenfalls prekären Finanzlage im kreisangehörigen Bereich bei.
Aus Sicht des GStB sind insbesondere zwei der in der Begründung angeführten konkreten Defizite des kommunalen Finanzausgleichs hervorzuheben:
- Das Land trägt die kommunalen Lasten, die durch Bundesgesetze veranlasst sind (hier: insbesondere Soziallasten), nur unzureichend selbst mit. Es stellt den Kommunen über den Finanzausgleich nur unzureichende Mittel für die kommunale Finanzausstattung zur Verfügung (Verletzung des Gebots der Verteilungssymmetrie).
- Diese zunehmenden Lasten der Landkreise, die zum größten Teil über die Umlagen der kreisangehörigen Gemeinden finanziert werden, dürfen nicht beliebig durch laufende Erhöhungen der Kreisumlagesätze auf die Gemeinden abgewälzt werden. Die Kreisumlagen sind entsprechend dem Ausgabenzuwachs bereits eklatant angestiegen. Jede weitere Anhebung führt zu einer Verlagerung dieser Lasten auf die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden und dort zu einer unvertretbaren Verschuldung.
Der GStB ist zudem der Auffassung, dass der Entschuldungsfonds nur einen Teil der über viele Jahre angehäuften Lasten wird abfedern können. Zudem kann er nicht als Instrument für einen verfassungsgemäßen kommunalen Finanzausgleichs angesehen werden. Er ist allenfalls ein „nachträgliches Reparaturinstrument“.
Seit langem prangern der GStB und die kommunalen Spitzenverbände insgesamt die strukturellen Defizite in der kommunalen Finanzausstattung an, die immer weiter ausufern. Die letztjährigen Maßnahmen der Landesregierung tragen zwar zu einer Entlastung bei, sind aber im Ganzen betrachtet absolut nicht ausreichend. Wir erwarten umgehend deutlich weitergehende Schritte des Landes zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft, wie beispielsweise eine Erhöhung des Verbundsatzes.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 14. Januar 2010