„Die Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden sind seit Langem unter den Aspekten Lokale Agenda, Klimaschutz, Energieversorgung und Dezentrale Energieerzeugung in Sachen Energiewende Vorreiter“, stellt Heijo Höfer, Bürgermeister und Stadtbürgermeister von Altenkirchen und Stellvertretender Vorsitzender des GStB, fest. „Wir haben dieses Feld bereits beackert, bevor sich die Politik in Berlin und Mainz dieser wichtigen Aufgabe angenommen hat! Ohne uns geht es nicht!“, unterstreicht Verbandsdirektor Winfried Manns, der Geschäftsführer des Verbandes. „Es ist gut, dass die Energiewende dank der Landespolitik neuen Schub bekommen hat“, so Winfried Manns weiter.
„Wir machen auf dem Energiesektor alles“, weist Axel Haas, Bürgermeister von Kirchheimbolanden und 2. Stellvertretender Vorsitzender des GStB, hin. „Das geht von der Planung über die Errichtung und die Nutzung bis hin zu Informations-, Beratungs- und Förderangeboten“, so Axel Haas weiter. „Wir haben immer darauf geachtet, die aktive Einbindung der Bevölkerung in Planungsprozesse, insbesondere im Bereich der Windkraft, der Biomasse und der Photovoltaik sicherzustellen“, hebt Aloysius Söhngen hervor.
Die Landespolitik hat die Vorgabe gemacht, die Erzeugung von Windenergie bis zum Jahre 2020 zu verfünffachen und dabei 2 % der Landesfläche für diese Nutzung zur Verfügung zu stellen. Sie hat gleichzeitig zu einer Erweiterung der Energieerzeugung im Bereich der Solarenergie und Photovoltaik, insbesondere im Hausbereich, aufgerufen und eine Verstärkung der Kraft-Wärme-Koppelung im Rahmen großer Biomasseanlagen angekündigt. „Und plötzlich, nach dem Atomausstieg, entdecken alle dieses Thema und versuchen dieses Feld für sich zu beanspruchen. Und ich staune, wie wenig dabei darauf geachtet wird, wem diese Aufgabe eigentlich verfassungsmäßig zugewiesen ist“, stellt Winfried Manns fest. „Denn alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Energieerzeugung zu erledigen sind, lassen sich nur von und mit den Gemeinden, Städten und Verbandsgemeinden realisieren“, zeigt Heijo Höfer auf.
„Wir haben die Flächen, auf denen beispielsweise Wind- oder Solaranlagen gebaut werden können“, unterstreicht Axel Haas. Mit Blick auf die Windenergie im Wald weist Winfried Manns darauf hin, dass die Hälfte aller Waldflächen den Gemeinden gehört. Auch der Ausbau des bisherigen Solarstromanteils und die Ausweitung der Standorte auf Brachflächen und Altlastflächen sowie der Bau von Biogasanlagen sind ohne kommunale Flächen nicht möglich und gehen nur im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit.
Heijo Höfer bekräftigt, dass die Aufgabe der Energieerzeugung eine Sache der Gemeinden ist. Das war und ist örtliche Daseinsvorsorge. Er weist weiter darauf hin, dass es auf diesem Gebiet allerdings sehr viele Hürden gibt. „Wir kämpfen nach allen Seiten: gegen drängende Windkraftbetreiber, gegen überbordende Bürokratie der Fachbehörden und gegen zentral übersteuernde regionale Planungsgemeinschaften! So kommen wir nicht weiter, vor allem nicht schnell!“.
„Wir sind bereit, ein paar Hebel anders als bisher umzulegen. Wir erwarten aber auch, dass die Aussage, in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windkraftanlagen auszuweisen und die übrigen Flächen als Vorbehaltsgebiete anzusehen, über deren Nutzen im Rahmen der Abwägung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung entschieden wird, ernsthaft verfolgt wird. Wir verstehen darunter, dass jenseits der Vorranggebiete die bisherige Ausschlusswirkung aufgehoben wird und die Gemeinden und Städte damit selbst die Windstandorte inklusive der Waldstandorte bestimmen und sonstige Ausschlussgebiete nur durch das Land nach entsprechend klar definierten Kriterien festgelegt werden“ stellt Aloysius Söhngen als unabdingbar heraus.
Die zentralen Forderungen des GStB sind
- die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und ihrer Stadt- und Gemeindewerke im Bereich der Energieversorgung zu erleichtern;
- den Kommunen und ihren Stadt- und Gemeindewerken im Bereich der erneuerbaren Energien eine verbesserte überörtliche Betätigung zu ermöglichen;
- die Beteiligungsmöglichkeiten der Kommunen an Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung, auch außerhalb der Gemeindegrenzen, zu erleichtern;
- die Rekommunalisierung der Energieversorgung bzw. entsprechende Beteiligungen von Kommunen zu unterstützen;
- durch eine Fortschreibung des LEP IV sowie durch die Überarbeitung des Windkrafterlasses Handlungsspielräume für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf der Flächennutzungsplanebene zu vergrößern.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 14. November 2011