Um das Arbeiten in ländlichen und strukturschwachen Regionen attraktiver zu machen, werden im Jahr 2011 400.000 Euro bereitgestellt. Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig je Zuwendungsempfänger bis zu 15.000 Euro.
Der GStB begrüßt, dass nun durch eine Änderung der sog. Bedarfsplanungsrichtlinie auf Bundesebene mehr Gebiete in der Förderung berücksichtigt werden können. Erstmals fließt nicht mehr nur die Einwohnerzahl, sondern auch die Altersstruktur einer Region in die Ermittlung des medizinischen Bedarfs mit ein.
Insgesamt 76 Verbandsgemeinden bzw. verbandsfreie Gemeinden können demnach eine Förderung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Förderregionen unter www.hausarzt.rlp.de.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 38/2011