Kinderlärm ist daher als „Zukunftsmusik“ anders zu beurteilen als Lärm von Maschinen oder Autos. Im Landes-Immissionsschutzgesetz wurde jetzt festgeschrieben, dass Kinderlärm grundsätzlich als „sozialadäquat“ in der Regel hinzunehmen ist.
Auf Bundesebene wird eine Änderung vorbereitet, die sicherstellen soll, dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht, im Regelfall keine „schädliche Umwelteinwirkung“ ist.
Bei der Beurteilung des Kinderlärms sollen dann keine Immissionsgrenzwerte mehr herangezogen werden und Abwehransprüche auf seltene Einzelfälle beschränkt bleiben.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 18/2011