Hintergrund ist dabei vor allem, dass die Landesregierung die im Landeshaushalt enorm ansteigenden Steuereinnahmen nicht in gleichem Maße dem KFA zugute kommen lässt; vielmehr behält das Land 2012: 230,3 Mio. € und 2013: 341,6 Mio. € zu Lasten der Kommunen ein, was am Ende allein dem Landeshaushalt in Form einer geringeren Neuverschuldung zu Gute kommt. Das Land, so die kommunalen Vertreter, entschuldet sich also, während sich zugleich die Liquiditätskredite in den kommunalen Haushalten von Kreisen, Städten und Gemeinden deutlich erhöhen.
Während die Steuereinnahmen des Landes 2012 um 1.252 Mio. € (+ 13,5 %) anwachsen, sollen die Leistungen aus dem KFA nur um 72,6 Mio. € (+ 3,9 %) ansteigen; nach Abzug von 67 Mio. € für den KEF-RP sogar nur noch um 5,6 Mio. € (+ 0,3 %). Weitere 20 Mio. € fehlen den Kreisen und Städten, weil das Land ab 2012 seine Kostenbeteiligung an den Unterkunftskosten für Hartz IV-Empfänger streichen will.
„Wenn dieser Entwurf umgesetzt wird, werden die Defizite von Kreisen, Städten und Gemeinden in den kommenden Jahren weiter drastisch anwachsen“, so die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände. „Die Landesregierung konterkariert mit dieser Aktion auch die mit dem KEF-RP einhergehenden Anstrengungen der Kommunen zur Konsolidierung ihrer Haushalte. Jeder weiß um den weiteren Anstieg der hohen Belastungen im Sozialbereich, insbesondere bei der Jugendhilfe, der ohne zusätzliche Finanzausgleichsmittel nicht zu bewältigen ist“, so die Vorsitzenden weiter.
„Trotz des Einstiegs des Bundes in die volle Kostenübernahme bei der Grundsicherung im Alter werden nach dem Konzept der Landesregierung die neuen Liquiditätskredite wesentlich schneller anwachsen, als die bisherigen Kassenkredite über den KEF-RP abgebaut werden können!“
Von den Fraktionen des Landtages erwarten die kommunalen Spitzenverbände nunmehr, dass die Entnahmen aus dem KFA auf den Betrag beschränkt werden, der dem Land zur Tilgung des noch bestehenden Verstetigungsdarlehens an die Kommunen zusteht. Das sind insgesamt 255 Mio. €. Dieses Ergebnis könne auch ohne Weiteres durch eine vorübergehende Modifizierung der Regelungen des Stabilisierungsfonds, d. h. im bestehenden System des Kommunalen Finanzausgleichs, erreicht werden.
Keineswegs sei es allerdings akzeptabel, dass das Land – wie geplant – bis zum Ende des Jahres 2013 ein Guthaben in Höhe von rd. 317 Mio. € aus kommunalen Mitteln anspart, während sich die Defizite in den kommunalen Haushalten weiter anhäufen.
Die Kommunen erwarten auch, dass das Land an seiner Kostenbeteiligung an den Unterkunftskosten für die Hartz IV-Empfänger in Höhe von 20 Mio. € festhält. Sie fordern darüber hinaus eine konsequente Beteiligung an den Mehreinnahmen des Landes an der Grunderwerbsteuer in Höhe des Verbundsatzes. „Es kann keinesfalls angehen, dass der jetzt angekündigte hohe Rückgang der Neuverschuldung des Landes – so positiv dies von der Zielrichtung auch zu bewerten ist – auf dem Rücken der Kommunen erfolgt“, so die Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände abschließend.
Hintergrund:
Während das Land für das kommende Jahr von Steuermehreinnahmen in Höhe von 1.252 Mio. € gegenüber dem Ansatz des Jahres 2011 ausgeht (+ 13,5 %), sollen die Leistungen an die Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA) nur um 72,6 Mio. € (+ 3,9 %) anwachsen. Hauptursache: Das Land entzieht dem KFA 2012/2013 rund 570 Mio. € zugunsten des sog. Stabilisierungsfonds, wo das in den Jahren 2003 bis 2007 aufgelaufene Verstetigungsdarlehen an die Kommunen in Höhe von derzeit noch rund 255 Mio. € – nunmehr offenbar in kürzester Zeit – zurückgeführt und sogar ein Guthaben für spätere Jahre in Höhe von rund 317 Mio. € (zugunsten der Kommunen) aufgebaut werden soll.
Nach Entnahme von 67 Mio. € für den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) bleibt dem KFA letztlich nur noch ein Zuwachs von 5,6 Mio. € (+ 0,3 %). Ferner streicht das Land ab 2012 weitere 20 Mio. € an die Kommunen, die es beim Wohngeld durch die Übertragung der Leistungsverpflichtungen für Unterkunft und Heizung auf Kreise und kreisfreie Städte infolge der Umsetzung von Hartz IV dauerhaft einspart.
Anders als bisher, will das Land die Kommunen auch nicht mehr über den Verbundsatz (21 %-Punkte) am vollen Aufkommen aus der Grunderwerbsteuer beteiligen. Die sich ab 01.03.2012 aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer ergebenden Mehreinnahmen sollen allein der Konsolidierung des Landeshaushaltes dienen.
Fazit:
Per saldo gehen die Allgemeinen Finanzzuweisungen aus dem KFA an die Kommunen (nach der Entnahme für den KEF-RP und unter Einbeziehung der 20 Mio. € Kürzung aus eingesparten Wohngeldern) in 2012 um rd. 21 Mio. € zurück; dies gilt insbesondere für die Zuweisungen an die Kreise und kreisfreien Städte, aber auch für Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden. Besonders negativ betroffen sind dabei die Träger der Sozial- und Jugendhilfe.
Die kommunalen Spitzenverbände hatten im Vorfeld gemeinsam gefordert, die Leistungen an die Kommunen schon ab 2011 deutlich zu erhöhen und im Gegenzug die Tilgung des Verstetigungsdarlehens zeitlich zu strecken. Sie fordern jetzt, dass das Land das Verstetigungsdarlehn im Stabilisierungsfonds in zwei gleichmäßigen Schritten 2012/2013 auf „Null“ führt. Die weiter gehenden Einnahmen im KFA sollen an die Kommunen über höhere Schlüsselzuweisungen ausgezahlt werden. Es macht keinen Sinn, im Landeshaushalt Geld für die Kommunen anzusparen, während diese sich gleichzeitig über höhere Liquiditätskredite neu verschulden müssen.
Die Kommunen brauchen die zusätzlichen Mittel auch zeitnah, um nach Auslaufen des Konjunkturprogramms K II noch ein Mindestmaß an Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen finanzieren zu können.
Wegen zu geringer Schlüsselzuweisungen hat der Landkreis Neuwied bereits in Bezug auf die Jahre 2007 und 2008 Klage gegen das Land erhoben. Das derzeit beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz anhängige Verfahren wurde dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz zur Überprüfung der einschlägigen Vorschriften des Landeshaushaltsgesetzes 2007 in Verbindung mit dem Landesfinanzausgleichsgesetz vorgelegt.
Für das Jahr 2010 haben bislang weitere acht Landkreise Klage bei den Verwaltungsgerichten erhoben.
Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 31. Oktober 2011