Um weiterhin eine adäquate und zukunftsorientierte Sportversorgung in den Kommunen sicher zu stellen, werden der Landessportbund (LSB) Rheinland-Pfalz und die kommunalen Spitzenverbände, der Gemeinde- und Städtebund, der Städtetag und der Landkreistag Rheinland-Pfalz, ihre partnerschaftliche Kooperation fortsetzen, ausbauen und intensivieren. Dazu haben die Verbände im Haus des Landessportbundes in Mainz die Kooperationsvereinbarung „Starker Sport – starke Kommunen in Rheinland-Pfalz“ unterzeichnet.
Aktive kommunale Sportentwicklung steht für zukunftsorientierte Kommunalentwicklung. „Überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und wohnen, ist der Sport kein isoliertes gesellschaftliches Teilsystem, sondern fester und sinngebender Bestandteil der Stadtteil-, Szene-, Jugend-, Familien-, Senioren- und Bildungskultur. Ob Gesundheitsprävention oder Integration, der Sport ist immer zugegen, wenn es darum geht, gesellschaftliche Probleme zu lösen“, so LSB-Vizepräsident Fred Pretz. Und weiter: „Ein solcher Vertrag ist längst überfällig, er hätte so auch schon vor 40, 50 Jahren geschlossen werden können, denn was wären die Kommunen ohne den Sport bzw. der Sport ohne die Kommunen“.
Diesem umfangreichen Beziehungsgeflecht trägt die Kooperationsvereinbarung Rechnung, indem sie Zusammenarbeit zwischen den Städten, Gemeinden und dem organisierten Vereinssport weiter forciert. Fred Pretz, im Hauptamt Bürgermeister einer Verbandsgemeinde, spricht aus eigener Erfahrung: In einer Verbandsgemeinde mit 24 Ortsgemeinden müssen nicht 24 Kunstrasenplätze gebaut werden, sondern vielleicht reichen im Sinne einer guten Kooperation der Gemeinden auch sechs Kunstrasen und dazu zwei Naturrasenplätze“, so Pretz.
Aus Sicht der Präsidentin des Landessportbundes, Karin Augustin, zählen die Sport-, Sportstätten- und Stadtentwicklung, das Verhältnis von Sport und Bildung sowie die Rolle von Sport und Ehrenamt in der Kommune zu den zentralen Themen der Kooperation. „Ziel“, so Augustin „ist es, ein Gemeinwohl orientiertes Sportangebot in den Kommunen sicher zu stellen und Netzwerke zu bilden, die den Weg zur „gesunden Kommune“ ebnen“. Lothar Westram, Hauptgeschäftsführer des Landessportbundes ist überzeugt, dass durch Kooperationen auf Verwaltungsebene, z.B. mit Sportämtern, Synergien und Netzwerke entstehen können, die eine bessere Sportversorgung innerhalb der Kommune garantieren. „Dazu kommt , dass der Landessportbund immer häufiger angefragt wird, Mediationsprozesse zwischen Vereinen und Kommunen in Gang zu setzen und positiv zu begleiten. Insofern ist die Kooperationsvereinbarung das richtige Zeichen zur richtigen Zeit“, so Westram.
Beispiele einer gemeinwohl- und zukunftsorientierten Sportentwicklung über die traditionellen Sportangebote hinaus könnten auch familienfreundliche Sportplätze, Seniorenfitnessparks, beleuchtete Jogging-Strecken, Trimmpfade oder die Erschließung neuer Sportstätten wie Parkdecks oder Plätze in der Innenstadt sein.
Für die kommunalen Spitzenverbände formuliert Burkhart Müller, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, dass ohnehin schon viele Länder mit Neid nach Rheinland-Pfalz und sein Sportfördergesetz blicken. „Das Gute aus der Vergangenheit wird in die Zukunft getragen und das verschriftlicht, was wir seit Jahrzehnten“, so Müller. In den Augen von Prof. Schwarting, Geschäftsführer des Städtetages, ist die Kooperationsvereinbarung auch ein Instrument der Öffentlichkeitsarbeit, geht es doch auch darum, „Gemeinsamkeiten nach außen herauszustellen, die man bisher nach innen ohnehin gelebt hat“. Winfried Manns, geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Städte- und Gemeindebund, erklärte, man wolle „ein Zeichen setzen, die bisherige Zusammenarbeit auf der örtlichen Ebene mit Blick auf diese Vereinbarung auch wirklich anzunehmen“.
Um die Kooperationsvereinbarung schnellstmöglich auch mit Leben zu erfüllen, hat der LSB vor wenigen Tagen den Ausschuss „Sport & Kommune“ gegründet, der aus Vertretern des LSB und der kommunalen Spitzenverbände besteht. Dieser wird in naher Zukunft seine Arbeit aufnehmen.
Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 10. November 2011