Wegen der dadurch steigenden Kreisumlagen betrifft dies gleichermaßen die Gemeinden. Mitte Februar hat nun der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) festgestellt, dass dies nicht mit der rheinland-pfälzischen Landesverfassung vereinbar ist und geändert werden muss.
Den Gesetzgeber verpflichtet der VGH, bis spätestens Anfang 2014 die entsprechenden Gesetze neu zu erlassen; zudem habe das Land den Kommunen effektiv und deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Aber auch die Kommunen selbst nimmt der VGH in die Pflicht: Sie sollen ihre Einnahmequellen ausschöpfen, d.h. z.B. die gemeindlichen Steuern erhöhen und alle Einsparpotenziale verwirklichen.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 12/2012