Spielplatzlärm muss toleriert werden
Kinderlärm steht unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Im Bundesimmissionsschutzgesetz ist seit 2011 festgeschrieben, "dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen hervorgerufen wird, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung …
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