Denn das Land erhöhe angesichts einer Finanzierungslücke in den kommunalen Haushalten von 900 Millionen Euro den Finanzausgleich aus eigenen Mitteln nicht – wie mehrfach zu vernehmen war – im 3-Jahreszeitraum mit knapp 500 Millionen Euro, sondern lediglich mit einem Zehntel dieser Summe aus seinem eigenen Haushalt.
„Das ist keineswegs der spürbare Beitrag, den der Verfassungsgerichtshof im vergangenen Jahr vom Land gefordert hat“, ergänzte Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz), Vorsitzender des Landkreistages Rheinland-Pfalz. Außerdem habe das Land eine zentrale Forderung der Spitzenverbände, die hohen und weiter steigenden Soziallasten der Kommunen außerhalb des Systems der Schlüsselzuweisungen abzugelten, nicht aufgegriffen.
Mit Umschichtungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs seien die Probleme nicht zu lösen.„Der kreisangehörige Raum wird in den nächsten Jahren von den konjunkturbedingten Mehreinnahmen für den Finanzausgleich nicht profitieren“, stellte Ralph Spiegler (Nieder-Olm), Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, fest. Zudem müssten viele Ortsgemeinden angesichts steigender Nivellierungssätze für die Anrechnung der Steuerkraft bei Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen ihre Steuersätze weiter erhöhen, um finanziell keine Nachteile zu erleiden.
Pressemitteilung der AG der kommunalen Spitzenverbände vom 8. April 2013