Änderung der Spielverordnung


Im Wesentlichen sollen der Spieler- und Jugendschutz sowie die Verhinderung der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung geregelt werden. Die zulässige Anzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten soll von drei auf ein Gerät reduziert werden, es sei denn, der Jugendschutz ist nicht gefährdet. Für alle in Gaststätten aufgestellten Geräte werden technische Sicherungsmaßnahmen verlangt, durch die verhindert wird, dass Jugendliche an den Geräten spielen.

Weitere Infos unter www.bmwi.de.


Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 18/2013