Von den Argumenten und Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände, des Rechnungshofs sowie anderer Sachverständiger hat erstaunlicherweise kaum etwas Eingang in das Gesetz gefunden. Die Reform ist im Hinblick auf die aktuellen und kommenden Belastungen der kommunalen Haushalte insgesamt unzureichend, insbesondere aus folgenden Gründen:
- Die Finanzausgleichsmasse wird lediglich um 50 Mio. Euro an Landesmitteln aufgestockt. Die übrigen Aufwüchse gemäß Stabilisierungsfonds stammen aus dem Steuerverbund und zählen insoweit nicht.
- Hinzu kommt, dass der Finanzausgleich – allen Empfehlungen von Sachverständigen
entgegen – weiter mit systemfremden Belastungen befrachtet wird (Wohngeld, Bezirksverband Pfalz, Landesforsten u.a.m.). Dadurch wird die Aufstockung um 50 Mio. bereits wieder aufgezehrt. Hinzu kommen neuerdings „Entnahmen“ aus dem Verstetigungsdarlehen (überplanmäßige Ausgaben bei den Kita-Personalkostenerstattungen). - Das Land wird daher den Anforderungen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom
14.02.2012 (VGH 3/11) nicht gerecht. Weder handelt es sich um einen „spürbaren Beitrag“
im Sinne des VGH, noch kann die auf zumindest 900 Mio. Euro geschätzte strukturelle
Lücke in den Kommunalfinanzen wirksam reduziert werden. - Die Kommunen haben dagegen über die Anhebung der Realsteuerhebesätze bereits einen deutlich größeren eigenen Beitrag geleistet (geschätzt über 100 Mio. Euro).
- Der für 2014 zu erwartende positive Finanzierungssaldo resultiert vor allem aus einer
guten konjunkturellen Lage, in den Folgejahren kann sich das Blatt schnell wenden. - Die Abgeltung der Belastungen Soziales & Jugend erfolgt nicht außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, sondern wird - abgesehen von der geringen Aufstockung - weitgehend durch Umverteilung im horizontalen Finanzausgleich finanziert, vor allem
durch Reduzierung der SZ B2 (rd. 130 Mio.). Alleine die Kita-Personalkostenerstattungen
machen inzwischen fast 40 % des Volumens der Zweckzuweisungen aus. - Die neue Schlüsselzuweisung C wird nur zu etwa einem Viertel aus Landesmitteln finanziert, im Übrigen überwiegend durch Umschichtungen aus der Schlüsselzuweisung
B2 innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. - Dies alles führt - ebenso wie die Entlastung durch den Bund bei der Grundsicherung –
zweifellos zu einer Entlastung der Landkreise; diese reicht aber bei weitem noch nicht
aus, um die Belastungen auf die Kreisumlagen zu mindern. Angesichts des notwendigen
Abbaus der Altschulden (aufgelaufene Liquiditätskredite) ist eine Entspannung bei den
meisten Landkreisen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. - Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund der Anhebung der Nivellierungssätze für die
Realsteuern faktisch gezwungen, vor Ort Steuererhöhungen durchzusetzen, und zwar
nur um die zusätzlichen Belastungen auszugleichen ohne dabei ihre eigene Lage nennenswert zu verbessern. - Viele, vor allem finanzschwache Gemeinden laufen unverändert Gefahr, keine finanziellen
Spielräume zur Erfüllung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben mehr zu haben.
Handlungsbedarf besteht daher insbesondere:
- Beim Bund / bei der neuen Bundesregierung: Weitere Entlastung von Soziallasten, insbesondere Eingliederungshilfe.
- Beim Land: Weitere finanzielle Aufstockungen des KFA und Weiterentwicklung dahingehend, dass den Städten und Gemeinden eine ausreichende Finanzausstattung in dem Umfang verbleibt, dass sie ein Mindestmaß auch an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen können, insbesondere:
- Weitere Entlastung der Landkreise im Hinblick auf die Kreisumlagen.
- Herausnahme der Kita-Personalkosten aus dem kommunalen Finanzausgleich.
- Substanzielle Beteiligung des Landes an den Kosten für den U3-Ausbau. - Bei Bund und Land: Ernsthafte und zielorientierte Initiativen, um kostentreibende Normen,
Standards und sonstige Vorgaben, insbesondere im Bereich der untergesetzlichen
Regelungen aus den Fachverwaltungen, endlich zurückzuführen.
Die Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden, soweit es in ihren eigenen Händen
liegt, weiterhin mit eigenen Anstrengungen zur Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit und Ertragslage beitragen.
Weitere Informationen:
GStB-Positionen vom 7. November 2017