Den kommunalen Spitzenverbänden ist es nunmehr gelungen, einen einvernehmlichen Schadensausgleich zu erzielen und somit jahrelange gerichtliche Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang zu verhindern. Die betroffenen Kommunen können über einen Regulierungsfonds von insgesamt 6,7 Mio. Euro einen Schadensausgleich geltend machen.
Der GStB begrüßt diese Lösung, da den Feuerwehrfahrzeugherstellern damit ein klares Signal gesendet wird: Die Städte und Gemeinden setzen sich zur Wehr und nehmen illegale Preisabsprachen nicht hin. Bedauerlich ist jedoch, dass der Bund die vor zwei Jahren vereinnahmten Bußgelder in Höhe von über 20 Mio. Euro nicht an die geschädigten Kommunen ausbezahlt.
Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 22/2013