Jagdgenossenschaften: Für eine zeitgemäße Jagd in Rheinland-Pfalz


Vor diesem Hintergrund findet der von der Landesregierung eingeschlagene Weg, das Jagdrecht der Grundeigentümer gegenüber dem Jagdausübungsrecht der Jäger zu stärken, breite Zustimmung. Die gestiegene Eigenverantwortung der Grundeigentümer muss aber auch aktiv wahrgenommen werden. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz und der Städtetag Rheinland-Pfalz haben zur gezielten Unterstützung der Jagdgenossenschaften und Gemeinden einen eigenen Fachbeirat „Forst und Jagd“ ins Leben gerufen. Zentrale Dienstleistung ist die Beratung vor Ort.

Der GStB unterstützt ausdrücklich den Grundsatz, welcher der neuen Landesjagdverordnung zugrunde liegen soll, nämlich dass im Konfliktfall die Belange der Waldbewirtschaftung Vorrang vor den Belangen der Jagd haben. Vielerorts gefährden gravierende Wildschäden unverändert die nachhaltige und naturnahe Bewirtschaftung des Waldes. Ziel muss sein, die Wilddichte durch die Ausübung der Jagd auf einem waldverträglichen Niveau zu halten. Gesetzlicher Auftrag ist der Grundsatz „Wald vor Wild“! 

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die zwischenzeitlich in nationales Recht umgesetzt wurde, haben Grundeigentümer, welche die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, über ein Antragsverfahren die Möglichkeit, die Jagdausübung auf ihren Grundflächen zu untersagen. Für die Jagdgenossenschaften wächst damit die Bedeutung eines vollständigen und aktuellen Grundflächenverzeichnisses (Jagdkataster). Es gibt Auskunft darüber, welche Grundeigentümer der Jagdgenossenschaft als Mitglieder angehören und welche Grundflächen den einzelnen Jagdgenossen zuzurechnen sind. Der GStB hat über seinen Fachbeirat „Forst und Jagd“ die Entwicklung eines elektronischen Jagdkatasters initiiert. Es handelt sich um eine serverbasierte Anwendung, die auf die aktuellen Katasterdaten zurückgreift. Die Abgrenzung der bejagbaren von den nicht bejagbaren Flächen sowie die Überprüfung der Jagdbezirksgrenzen werden unter Zuhilfenahme von Luftbildern erheblich erleichtert. Eine stetige Aktualisierung der Daten ist gewährleistet. 

Die Jagd muss sich den heutigen gesellschaftlichen Anforderungen stellen und sich übergeordneten Zielsetzungen unterordnen. Gleichzeitig ist damit aber auch ein ausdrückliches Bekenntnis zur Jagd als einer nachhaltigen Nutzungsform verbunden.

Zum Hintergrund:

In Deutschland ist das Jagdrecht an das Grundeigentum gebunden. Die Eigentümer kleinerer Grundflächen im Außenbereich gehören kraft Gesetzes der örtlichen Jagdgenossenschaft an. Diese bündelt die Interessen ihrer Mitglieder und vertritt sie beispielsweise bei der Jagdverpachtung. Die Jagdgenossenschaften sind traditionell wichtige Akteure im ländlichen Raum. In Rheinland-Pfalz bestehen ca. 2.400 Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. 

Charakteristisch ist die enge Verbindung zwischen Jagdgenossenschaften und Gemeinden. Die Gemeinde verfügt in einer Vielzahl von Fällen über die größte Grundfläche in der Jagdgenossenschaft und der Ortsbürgermeister nimmt das Amt des Jagdvorstehers wahr oder wirkt zumindest im Jagdvorstand mit. Die Verwaltungsgeschäfte der Jagdgenossenschaften werden vielerorts auf die Gemeinde übertragen. Vor diesem Hintergrund erfolgt in Rheinland-Pfalz – im Unterschied zu anderen Bundesländern – traditionell die Interessenvertretung und die Beratung von Gemeinden und Jagdgenossenschaften über den Gemeinde- und Städtebund als kommunalen Spitzenverband.


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 26. Juni 2013