Kommunal- und Verwaltungsreform: GStB fordert umfassenden Reformansatz statt immer neuer Fusionsvarianten


Ziel muss eine Kommunal- und Verwaltungsreform aus einem Guss sein.

Zum Hintergrund:

Der Innenminister hat mit Schreiben vom 03.05.2013 zwanzig der für eine Zwangsfusion zum 01.07.2014 vorgesehenen Gemeinden und Verbandsgemeinden angeboten, das Inkrafttreten des jeweiligen Fusionsgesetzes zum 01.07.2019 vorzusehen, wenn auf der Grundlage übereinstimmender Beschlüsse der Verbandsgemeinderäte bis zum 31.08.2013
erklärt werde, mit der Fusion, so wie sie von der Landesregierung für notwendig gehalten wird, einverstanden zu sein.

Mit einer solchen Erklärung begeben sich die Gemeinden und Verbandsgemeinden, die dieses Angebot annehmen, ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten. Der GStB hat dieses Angebot und die möglichen Auswirkungen mit den Vertretern der betroffenen Gemeinden und Verbandsgemeinden eingehend erörtert. Die Kommunal- und Verwaltungsreform würde sich danach in unterschiedlichen Geschwindigkeiten vollziehen:

Zum 01.07.2014 erfolgen die freiwilligen Gebietszusammenschlüsse und die Zusammenschlüsse der Gemeinden und Verbandsgemeinden, die auf den Vorschlag nicht eingehen, zum 01.07.2019 werden die Gemeinden und Verbandsgemeinden zusammengeschlossen, die auf den Vorschlag eingehen und schließlich die Gemeinden und Verbandsgemeinden, deren Zusammenschluss mit einer anderen Gemeinde oder Verbandsgemeinde nur unter Einbeziehung einer Kreisgrenzenänderung sinnvoll erscheint.

Der GStB fordert hingegen für alle von Zwangsfusionen betroffenen Gemeinden und Verbandsgemeinden mehr Zeit. Auffassung des GStB war und ist, dass es keine Zusammenschlüsse gegen den Willen von Gemeinden und Verbandsgemeinden geben darf. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in ausreichendem Maße beteiligt werden.


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 28. Mai 2013