Kommunale Finanzen: Ortsgemeinden brauchen eine finanzielle Mindestausstattung!


Die Ortsgemeinden sind die Keimzelle der Demokratie in unserem Land. Um in den Ortsgemeinden das große ehrenamtliche Engagement und die Bürgernähe in der Zukunft zu erhalten, ist es erforderlich, dass auch freiwillige Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung umsetzbar sind. Dies erfordert eine finanzielle Mindestausstattung der Ortsgemeinden. 

In Hessen hat der dortige Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.05.2013 festgestellt, dass die Gemeinden einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht abgeleiteten verfassungsrechtlichen Anspruch gegen das Land auf angemessene Finanzausstattung haben. Unabhängig von seiner Finanzkraft habe das Land den Gemeinden den erforderlichen Mindestbedarf zu gewähren, wobei dieser auch Mittel für freiwillige Leistungen zu enthalten habe. 

In Rheinland-Pfalz ist die Forderung des Verfassungsgerichtshofs vom 14.02.2012, nämlich durch ein neues Finanzausgleichsgesetz eine Verbesserung der kommunalen Finanzsituation auf allen Ebenen zu schaffen, nicht erfüllt worden.

Aus Sicht des GStB ist festzustellen:

  • Die Finanzausgleichsmasse wurde lediglich um 50 Mio. Euro aufgestockt. Die geschätzte strukturelle Lücke in den Kommunalfinanzen liegt demgegenüber bei 900 Mio. Euro.
  • Der Finanzausgleich wird weiter mit systemfremden Belastungen befrachtet (Wohngeld, Bezirksverband Pfalz, Landesforsten u.a.m.). Die Aufstockung um 50 Mio. Euro wird auf diesem Wege bereits weitgehend wieder aufgezehrt.
  • Die Kommunen haben über die Anhebung der Realsteuersätze bereits einen deutlich größeren eigenen Beitrag geleistet, geschätzt über 100 Mio. Euro. 

Die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs hat, wie Modellrechnungen eindeutig belegen, zur Folge, dass die Ortsgemeinden unter Berücksichtigung der zu erwartenden Umlagenlasten in fast allen Fällen schlechter gestellt sind als vorher. Im Ergebnis bewirkt das neue Gesetz eine Umverteilung zugunsten der Landkreise und kreisfreien Städte. Die dramatischen Finanzprobleme der Kommunen im Land werden demgemäß nur zwischen den Ebenen verschoben.

Um Missverständnissen vorzubeugen: Der GStB spricht sich nachdrücklich für eine Verbesserung der Finanzausstattung der Landkreise und der kreisfreien Städte aus. Aber gerade auch für die Ebene der Ortsgemeinden mit unverändert hoher Umlagenbelastung muss die Reform des kommunalen Finanzausgleichs im Ergebnis zu Verbesserungen führen. Die Landesregierung hat bei der Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs die Ebene der Ortsgemeinden deutlich vernachlässigt. Dies ist aus Sicht des GStB nicht akzeptabel.

Weitere Informationen:


Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes RP vom 11. November 2013