Neuer Finanzausgleich: So nicht!


Der Verfassungsgerichtshof hatte 2012 vom Land gefordert, die Zuweisungen an die Kommunen spürbar zu erhöhen und in einem neuen LFAG insbesondere die weiter steigenden Kosten im Sozialbereich zu berücksichtigen. Diese Vorgaben sieht der GStB als nicht erfüllt an. Berechnungen zeigen, dass das Gesetz zu einer dramatischen Umverteilung zu Lasten der Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden führen würde.

Auch die Finanzierung des KiTa-Ausbaus durch das Land wird zurzeit intensiv mit der Landesregierung erörtert. Der GStB hält die angebotene Landesbeteiligung für nicht ausreichend, allerdings zeichnet sich eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung ab.


Veröffentlichung in den Amts-, Mitteilungs- und Wochenblättern der Kalenderwoche 20/2013